36
Übrigen passe die Umsatzsteuer nicht in das bayrische
Ertragssteuersystem. Letzteren Einwand entkräftete man
mit dem Hinweis darauf, dass auch viele andere Gewerbe
nach der Produktionsmenge und nicht nach dem Ertrag
besteuert werden.
Nach langen Debatten einigte man sich dahin, dass
die betreffenden Geschäfte „mit einer nach dem Geschäftsumfang
steigenden N. A. zu belegen seien, welcher unter
Hinzurechnung der B. A. nicht unter 1/2% und nicht über
30/0 des Geschäftsumsatzes betragen solle.“ Bei der Bemessung
der Steuer ist der jeweihge Geschäftsumfang des
Unternehmens, die Anzahl der geführten Handelsartikel, die
Zahl der Geschäftsfilialen, die Art des Geschäftsbetriebs und
die Rückwirkung auf andere Gewerbe in Betracht zu ziehen.
Die Wirkung der Warenhaussteuer zu untersuchen,
ist von ganz besonderem Interesse; denn es handelt sich
hier um eine Steuer, durch welche man die übermächtige
Konkurrenz des Kleinhandels zurückzudämmen suchte und
dadurch einen grossen Teil des Mittelstandes in dem
schweren Kampf, den dieser gegen das Grosskapital führt,
einen bedeutenden Vorteil verschaffen wollte; es handelt
sich um ein in dieser Art neues Steuerexperiment, das,
wenn es sich bewährt hätte, sicher von vielen Staaten
nachgeahmt würde.
Die finanzielle Wirkung der Steuer ist aus Folgendem
ersichtlich :
Nach Art. 23 wurden besteuert
Jahrgg.
Pfl.
N. A.
B. A.
Gesamtsteuer
Königreich
Oberbayern
Mittelfranken
1900/1
1902/3
1900/1
1902/3
1900/1
1902/3
44
31
21
13
3
3
174 153
145 445
87 420
77 502
51991
38 033
34 737
34 184
16 232
15 009
7 716
9 520
208 890
179 629
103 652 1)2)
92 511
59 707 2)
47 553
•) Die Firma Tietz zahlte allein jährlich 64000 Mk. Gewerbesteuer,
d. i. 1 ’/2®/o ihres Umsatzes (Augsb. Abdztg. Jhr. 1903 No. 4).
2) Man bemerkt den Einfluss der grossen Städte München und Nürnberg.