Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Anfänglicher Stand 
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VI. Die sozialen Verhältnisse 
1. Anfänglicher Stand 
Die sozialen Verhältnisse sind das Produkt geschichtlicher Ent 
wicklung. Die Rumänen führen ihre Geschichte bis auf die Er 
oberung Daciens durch Trajan (101—106 n. Chr.) zurück. Tat 
sache ist, daß Dacien 270 Jahre hindurch unter römischer Herrschaft 
stand und während dieser Zeit organisiert, stark kolonisiert und ro- 
manisiert wurde. Doch fegten die Stürme der Völkerwanderung 
die römischen Einrichtungen bald hinweg und verhüllten wie mit 
einer tiefen Schneedecke die weiteren Schicksale dieses Landes sowie 
insbesondere die Umbildung der dacischen Romanen in die späteren 
Rumänen. Rach dem Aufhören der Völkerwanderung, an der 
Schwelle ihrer Geschichte, erscheinen im 9. Jahrhunderte die Ru 
mänen Daciens als eine fertige ethnische Individualität, als ein 
Volk von seßhaften Bauern und Hirten. Sie bewohnten das Innere 
Siebenbürgens sowie die nördlichen und westlichen Vorberge von 
der Marmarosch an bis zur Donau und waren in weit voneinander 
liegenden Dörfern (säte vom lateinischen satnm) angesiedelt. Jedes 
Dorf umfaßte meist die Mitglieder einer und derselben Familie, 
nach welcher es auch den Namen erhielt. Die Dorfflur war zwischen 
den einzelnen Insassen geteilt, die Mark (Weide, Wald und Wasser) 
gemeinsam. Wegen dieser Gemeinschaft konnte der Anteil an der 
Dorfflur — genannt „bäträn“ vom lateinischen veteranus oder 
„frate“ von frater — nicht frei veräußert werden, sondern setzte 
die Aufnahme des Kaufwerbers in die Dorffamilie durch „rnkrahire" 
(Verbrüderung) voraus. Jeder im Dorfe konnte die Aufnahme 
dadurch vermeiden, daß er selbst den zumKaufe angebotenen Anteil 
kaufte, und der Verkäufer mußte vor dem Verkaufe den Anteil 
erst den Dorfgenossen zum Kaufe anbieten. Auch dem Richter 
gegenüber präsentierte sich die Dorfgenossenschaft als eine Einheit; 
sie erschien stets vollzählig vor Gericht; alle Urkunden wurden an 
ihre Adresse gerichtet und dem Ältesten eingehändigt. Im Nahmen 
dieser Beschränkungen war jedoch jeder Anteilsinhaber vollständiger 
Eigentümer seines Anteils, freier Bauer auf seinem Grund und 
Boden. Ihm oblag bloß die Pflicht, die „dir" genannte Kopf 
steuer zu bezahlen und im Kriege Dienste als Soldat zu leisten. 
An der Spitze des Dorfes stand der „jndioe" (vom lateinischen 
judex) oder „kinez“ (vom slawischen knez, der Fürst) genannte 
Häuptling. Er war ebenso Bauer, wie alle anderen, erhielt aber 
einen größeren, ausgeschiedenen Anteil an der Mark, welcher mit 
dem slawischen Namen „jtrabie“ bezeichnet wurde. Ferner stand
	        
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