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zur Erbauung der Mühle wurde von der Kgl. Preußischen Kriegs- und
Domänenkammer zu Ansbach am 6. Juli 1801 den „Roth- und Weiß
gerbern zu Langenzenn, in Verbindung mit den dortigen Tuch- und
Zeugmachern und Färbern" erteilt Z; unter dem 27. Februar 1802
wird der „zwischen der Bürgerschaft und den Erbauern der Walckmühle
zu Langenzenn geschlossene Vergleich" genehmigt, „daß die Rothgerber et
Consorten 8 halbfudrige, 10 dreilings und, im Fall sie denselben er
weislich auswärts nicht zu erhalten vermoegten, eine zweifudrige Eiche
halb für den Bürgertax und halb für den Herrschaftstax beim nächsten
Holzhieb ausgezogen erhalten sollten"").
Fig. S.
Die eigne Loh- und Walkmühle für die sämtlichen Gerber und Tuchmacher in
Langenzenn (1800—1801.)
Die vielseitige Verwendungsmöglichkeit der Walke ist es auch,
welche die Richtung ihres Niederganges beherrscht; als die Lohstampfe
beim Nürnberger Handwerk überflüssig geworden war, wurde sie in eine
Gypsmühle umgewandelt und später wurde noch eine Gypsbrennerei
dort eingerichtet °). So war auch die Einrichtung der Tabakstampfe
in der Walke zu Königsberg das Zeichen begonnenen Niederganges.
st Akt im Besitz desselben.
s ) Nürnberg 1843.
2 ) Akt im Besitz desselben.