gezwungen nachträglich bereit erklärt haben, beitreteu zu
wollen.
Einen ähnlichen Vorschlag der Selbstablösung machte
Dankwortt; er will die Apotheker jeder Provinz zu einem
Verbände vereinigen, der aus eigenen Beiträgen der Verbandsmitglieder
einen Ablösungsfond gründet, der von den Apothekern
selbst, wie in Schweden, verzinst und amortisiert wird.
Apotheker Kempf in Pelplin befürwortete die Staatsablösung.
Der Wert sämtlicher Apotheken solle von eigens dazu
eingesetzten Staatskommissionen, den bei soliden Verkäufen
gegenwärtig herrschenden Prinzipien gemäss, gehörig festgestellt
werden. In Höhe dieser Werte erhalte jeder Besitzer
gegen Abtretung des Eigentumrechtes an den Staat 4 l / 2 %-igc
staatlich garantierte Kentenbriefe, mit Hilfe deren er seine
Hypothekengläubiger zu befriedigen, während er von dem ihm
verbleibenden Reste dem Staate eine entsprechende Kaution
zu stellen hätte. Diese Rentenbriefe sollten nun von den betreffenden
Apothekern, denen der Niessbrauch ihres früheren
Eigentums verbliebe, resp. von den einstigen Nachfolgern in
ihren Rechten mit ö 1 ^ bis 6 °/ 0 verzinst und amortisiert werden.
Für die Dauer der Amortisation solle nach näher festzustellenden
Prinzipien die Personalkonzession ein geführt werden.
Nach Vollendung derselben müsste vom Staate der deutschen
Pharmacie endgiltig diejenige Form gegeben werden, die seinen
Interessen am zweckentsprechendsten wäre; wie vorher
erwähnt, wünschte Kempf die Staatsapotheke; der Vorschlag
fand bekanntlich wenig Zustimmung, da weder medizinalpolizeilich
noch finanziell genügende Gründe vorhanden wären.
Gegen die Freigabe der Niederlassung werden viele
Gründe erhoben; eine Zusammenstellung derselben findet sich
in der Schrift des Apothekers Andrée 1 ), wo es u. A. heisst:
„Eine unbeschränkte Niederlassungsfreiheit hat eine Ueberfüllung
der grösseren Städte mit Apotheken im Gefolge und
ein Eingehen der kleinen Landgeschäfte. Eine grosse Zahl
der Landgeschäfte würde nur bestehen bleiben, wenn die Gemeinden
sich entschlössen, grosse Zuschüsse zu leisten. Bei
unserer Taxe und bei der Freigabe des Verkaufs fast aller
gebräuchlichen indifferenten Arzneimittel ist eine unbeschränkte
Niederlassungsfreiheit undurchführbar. In allen Ländern, in
welchen Niederlassungsfreiheit für Apotheken herrscht, sind die
Arzneien unverhältnismässig teurer, als in Deutschland, und es
1) Die Apotheken der Provinz Hannover und die geplante Apothekenreform.