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gesetzt: Weingeistfirnisse M. 30.—, Lackfirnisse M. 25.— und
Oelfirnisse M. 7.—.
Aether aller Art, einfache und zusammengesetzte, auch
Cognacöl, (Weinbeeröl) soll in Fässern einen Zoll von M. 160,—,
in anderen Behältnissen von M. 240.— nach dem neuen Zolltarif
zahlen. Von anderer Seite wurden hierzu die Zollsätze von
M. 125.— bezw. 180.— vorgeschlagen, weil der Zuckerindustrie
die Ausfuhr erleichtert werden müsse. Die Regierungsvorlage
wurde aber angenommen.
Fuselöle; auch Amyl-, Butyl- und Propylalkohol sind mit
M. 20.— zu verzollen. Da Fuselöle zur Herstellung von künstlichen
Fruchtsäften, Anilin und verschiedenen Alkoholiden notwendig
sind, hätte man dieselben zollfrei belassen sollen.
Holzgeist (Methylalkohol) roh; Aceton, roh soll einen
Zoll von M. 5.— tragen. Holzgeist gereinigt, Aceton gereinigt,
Formaldehyd in wässriger Lösung einen solchen von M. 20.—.
Nach den Beschlüssen der Kommission sollte der erstere
zollfrei sein und der zweite einem Zolle von M. 15.— unterliegen.
Hierzu waren die verschiedensten Anträge eingegangen:
1. den Zusatz zu machen:
Holzgeist roh, Aceton roh, Acetonöl frei; Holzgeist gereinigt,
Formaldehyd in wässriger Lösung M. 6.—.
2. Eventualantrag: Im Falle der Annahme eines Zolles
zu Holzgeist auch vermischt mit Pyridin basen für Denaturierung
von Branntwein auf Erlaubnisschein unter Kontrolle der Verwendung
frei.
3. Ein Antrag für Holzgeist gereinigt etc. der mit M. 15.—
Zoll bedacht ist, ging auf Zollfreiheit.
4. Für rohen und gereinigten Holzgeist M. 25.— zu setzen
mit der Begründung, dass bei teilweise gereinigtem Holzgeist
sich für die technische Unterscheidung Schwierigkeiten bieten
würden. Die drückende Konkurrenz Oesterreichs und Amerikas
wurde hervorgehoben und stark betont, dass Amerika sich
durch hohe Schutzzölle geschützt habe. Nur ein drittel des
des Holzgeistes werde in Fabriken hergestellt; die anderen
zwei drittel im Walde. Die Ausdehnung eines lohnenden
Fabrikbetriebes in Deutschland sei daher wohl möglich. Auch
die Interessen der deutschen Forstwirtschaft kämen dabei in
Frage. Gegen diese Einwendungen wurde ins Feld geführt,
ein gleich hoher Zoll sei schon deshalb nicht acceptierbar,
weil man damit der ganzen Reinigungsindustrie das Leben
nehme. Eine andauernde Not der Holzverkohlungsindustrie
sei nicht vorhanden. Für rohen Holzgeist sei deshalb Zoll-