Artikel im Auslände Zollerhebungen gelegt würden. Ebenso
unverständlich ist ein anderer Grundsatz, den man vielfach in
der Begründung des Entwurfes findet, dass nämlich die inländischen
Zölle auf gewisse Waren erhöht werden müssten, weil
die betreffenden Zölle des Auslandes auf diese Artikel besonders
hoch seien. So wird die Einführung des Zolles auf Bleimennige
u. A. auch damit begründet, dass dieselbe „mit Rücksicht
auf die Zölle ausländischer Staaten erwünscht sei."
Unsere Ausfuhr beträgt aber "in diesem Artikel 9 Mill. M.,
unsere Einfuhr dagegen nur 1 / a Mill. M. und zwar geht die
Ausfuhr überwiegend nach Grossbritannieu; ebenso ist es bei
der Tinte, bei der unsere Ausfuhr das 5 fache der Einfuhr beträgt.
Alle diese Zollerhebungen werden nur dazu anreizen, dass ,
das Ausland weitere Erhöhungen eintreten lässt, und dass der
Export solcher Waren infolgedessen nur immer mehr unterbunden
wird. Was unserem Export not tut, Ermässigungen des
Auslandes auf ihre Artikel, kann nur durch Konzessionen
unsererseits auf andere Artikel erreicht werden, niemals aber
durch Zollerhebungen auf solche Artikel, an deren Herabsetzung
das Ausland im grossen und ganzen gar nicht interessiert ist.
Nun ist allerdings vielfach die Ansicht verbreitet, dass
bei den kommenden Vertragsverhandlungen von den Sätzen
des Entwurfes heruntergegangen werden würde, etwa bis auf
die Sätze des heutigen Vertragstar ¡fes. ,1a man glaubt sogar,
das Ausland würde die scheinbar grösseren Konzessionen
unsererseits wirklich als solche ansehen und daraufhin seinerseits
bereit sein, uns nun grössere Zugeständnisse zu machen,
als damals. Dass dies aber wenig Aussicht auf Erfolg hat,
kann man daraus schliessen, dass alsbald nach Erscheinen des
deutschen Tarifentwurfes sowohl die Schweiz, wie auch
Oesterreich-Ungarn daran gegangen sind, ihre Tarife in derselben,
ja noch stärker schutzzöllnerischen Weise zu revidieren,
als es Deutschland getan hat. Hierzu kommt noch, dass die
Halbzeugzölle als Verhandlungszölle zum grössten Teile gar
nicht geeignet sind. Bei vielen dieser Zollerhebungen handelt
es sich um Artikel, die in grossen Mengen exportiert werden
und nur im geringen Umfange importiert. Da, wo sie in
grösseren Mengen eingeführt werden, handelt es sich um
Länder, mit denen vorläufig Vertragsverhandlungen gar nicht
bevorstehen (wie England, Holland etc.).
Es sollen hier nur einige derartige Artikel angeführt
werden :