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Privilegien derart, dass die Zahl der im ganzen Reiche an den
einzelnen Orten erforderlichen Apotheken alljährlich durch den
Randesrat festgesetzt und die Errichtung jedem qualifizierten
d. h. staatlich approbierten Bewerber, bei mehreren Bewerbern
dem tüchtigsten und ältesten gestattet wird. Die bestehenden
Drogenhandlungen, soweit sie Arzneimittel irgendwelcher Art
verabfolgen, sind bei der Berechnung mit einzubeziehen. Alle
Arzneimittel sind dem freien Verkehr gänzlich zu entziehen,
und die bisherigen Drogenhandlungen sollen forthin durch
approbierte Apotheker verwaltet und als wirkliche Apotheken
fortbesteh en. So könnte kurzer Hand dem Konkurrenzkampf
zwischen Apotheken und Drogenhundlungen ein Ende bereitet
werden, und es könnten dann auch alle Kontrollmassregeln
auf die letzteren streng angewendet werden.
Stieda 1 ) tritt aber energisch für eine Vermehrung der
Apotheken ein. Das Publikum würde dadurch nur Vorteile
gemessen, denn in der grösseren Konkurrenz läge zugleich die
Garantie einer schnelleren und besseren Befriedigung des
Arzneibedürfnisses. Man hätte dann auch nicht nötig, so weite
Wege zurückzulegen, um endlich zu der Apotheke zu kommen.
S 2. Die Folgen der beschränkten Niederlassungsfreiheit.
Neben den Uebelständen, die dem deutschen Apothekenwesen
anhaften und die wir zum Teil oben bereits berührt
haben, bedarf noch das Real-Konzessionssystem, als eines der
grössten Hebel einer besonderen Besprechung. Dieses System
verhindert, dass ein junger Apotheker sich niederlassen kann,
wenn er sich nicht vorher mit dem Besitzer eines Privilegs
abgefunden oder von der obrigkeitlichen Behörde eine neue
Konzession erlangt hat. In beiden Fällen muss der Apotheker
Summen für den Erwerb zahlen, sei es durch Vereinbarung,
sei es auf dem Wege der Versteigerung, die von Jahr zu Jahr
unerschwinglicher werden. Neue Real-Konzessionen wurden
in den letzten Jahren nur noch selten erteilt, und so musste
sich ein nach Selbständigkeit trachtender Gehilfe entweder mit
einem Apothekenbesitzer, der zurücktreten wollte, verständigen,
q Conrads Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik. 3. Folge,
Bd. 11, 1896. S. 568 ff.