Object: Grundzüge des positiven Völkerrechts

210 
Kabel im Seekrieg. 
Gottesdienste, der Kunst, der Wissenschaft und der Wohltätigkeit ge 
widmeten Gebäude, die geschichtlichen Denkmäler, die Hospitäler und 
Sammelplätze sür Kranke und Verwundete soviel wie möglich zu 
schonen, vorausgesetzt, daß sie nicht gleichzeitig zu einem militärischen 
Zwecke Verwendung finden. Pflicht der Einwohner ist es, diese 
Denkmäler, Gebäude oder Sammelplätze durch deutliche Zeichen 
kenntlich zu machen, die aus großen und steifen rechteckigen Flächen 
bestehen und diagonal in zwei Dreiecke, das obere von schwarzer, das 
untere von weißer Farbe, geteilt sein sollen. 
Mit Ausnahme des Falles, wo die militärischen Erfordernisse es 
nicht gestatten, soll der Befehlshaber der angreifenden Seestreitmacht 
vor Eröffnung der Beschießung alles, was an ihm liegt, tun, um die 
Behörden zu benachrichtigen. 
Es ist untersagt, Städte oder Ortschaften, selbst wenn sie im Sturme 
genommen sind, der Plünderung preiszugeben. 
IV. Kabel im Seekrieg. 
Im Anschluß an Wehberg, der seinerseits an die grundlegenden 
Untersuchungen von Scholz anknüpft, ist zu unterscheiden: 
1. Kabel zwischen Punkten des eigenen Landes eines Kriegführen 
den (amikale Kabel): sie können sowohl in den Küstengewässern wie 
auf hoher See kraft der staatlichen Souveränität zerstört werden; 
2. Kabel zwischen Bundesgenossen (interamikale Kabel): mangels 
besonderer Vereinbarungen unzerstörbar; 
3. Kabel zwischen dem Lande der angreifenden Kriegspartei und 
einem neutralen Staate (amikal-neutrale Kabel): zerstörbar aus Kriegs 
notwendigkeit; 
4. Kabel zwischen kriegführenden Staaten (amikal-hostile Kabel): 
überall, außer in neutralen Gewässern zerstörbar, ebenso 
5. Kabel zwischen Punkten des feindlichen Landes (hostile und mter- 
hostile Kabel); 
6. Kabel zwischen Feindesland und einem neutralen Staate (hostil- 
neutrale Kabel) gleiche Rechtslage wie bei amikal-neutrale Kabel und 
7. Kabel zwischen Punkten eines neutralen Staates oder zwei 
neutralen Staaten (interneutrale Kabel): unzerstörbar. 
V. Die Blockade im Krieg. 
a) Blockade ist die Absperrung einer feindlichen Küste ein 
schließlich von Häfen und Flußmündungen oder eines vom
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.