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Kabel im Seekrieg.
Gottesdienste, der Kunst, der Wissenschaft und der Wohltätigkeit ge
widmeten Gebäude, die geschichtlichen Denkmäler, die Hospitäler und
Sammelplätze sür Kranke und Verwundete soviel wie möglich zu
schonen, vorausgesetzt, daß sie nicht gleichzeitig zu einem militärischen
Zwecke Verwendung finden. Pflicht der Einwohner ist es, diese
Denkmäler, Gebäude oder Sammelplätze durch deutliche Zeichen
kenntlich zu machen, die aus großen und steifen rechteckigen Flächen
bestehen und diagonal in zwei Dreiecke, das obere von schwarzer, das
untere von weißer Farbe, geteilt sein sollen.
Mit Ausnahme des Falles, wo die militärischen Erfordernisse es
nicht gestatten, soll der Befehlshaber der angreifenden Seestreitmacht
vor Eröffnung der Beschießung alles, was an ihm liegt, tun, um die
Behörden zu benachrichtigen.
Es ist untersagt, Städte oder Ortschaften, selbst wenn sie im Sturme
genommen sind, der Plünderung preiszugeben.
IV. Kabel im Seekrieg.
Im Anschluß an Wehberg, der seinerseits an die grundlegenden
Untersuchungen von Scholz anknüpft, ist zu unterscheiden:
1. Kabel zwischen Punkten des eigenen Landes eines Kriegführen
den (amikale Kabel): sie können sowohl in den Küstengewässern wie
auf hoher See kraft der staatlichen Souveränität zerstört werden;
2. Kabel zwischen Bundesgenossen (interamikale Kabel): mangels
besonderer Vereinbarungen unzerstörbar;
3. Kabel zwischen dem Lande der angreifenden Kriegspartei und
einem neutralen Staate (amikal-neutrale Kabel): zerstörbar aus Kriegs
notwendigkeit;
4. Kabel zwischen kriegführenden Staaten (amikal-hostile Kabel):
überall, außer in neutralen Gewässern zerstörbar, ebenso
5. Kabel zwischen Punkten des feindlichen Landes (hostile und mter-
hostile Kabel);
6. Kabel zwischen Feindesland und einem neutralen Staate (hostil-
neutrale Kabel) gleiche Rechtslage wie bei amikal-neutrale Kabel und
7. Kabel zwischen Punkten eines neutralen Staates oder zwei
neutralen Staaten (interneutrale Kabel): unzerstörbar.
V. Die Blockade im Krieg.
a) Blockade ist die Absperrung einer feindlichen Küste ein
schließlich von Häfen und Flußmündungen oder eines vom