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leistungsfähigen Steuerpflichtigen ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend
zu den staatlichen und kommunalen Lasten herangezogen
werden. Der Freiherr hatte in dieser ersten Einzelberatung noch
keinen Erfolg mit seinem Widerspruch. Der Finanzminister stellte
sich zwar auf seine Seite und erklärte sogar, daß die Regierung
nicht in der Lage wäre, einen Satz von 6°/o zu genehmigen.
Die Redner aller übrigen Parteien aber traten ihm entgegen mit
Ausnahme des konservativen Abgeordneten Kraut, der es „nicht
für gerechtfertigt" hielt, bei Einkommen von 200000 Mk. und
darüber über 5 % hinauszugehen. — Die Zweite Kammer nahm
den Kommissionsantrag mit großer Mehrheit an.
Die Erste Kammer ging entsprechend der Kalkulation eines
großen Teils der Mitglieder der Zweiien Kammer auf den bis
zu 6°/o gehenden Tarif nicht ein. Sie billigte das Existenzminimum
von 500 Mk. und stimmte dem in der Zweiten Kammer
genehmigten Tarif in den Einkommensstufen bis zu l ö OOO Mk. zu.
Von hier ab aufwärts aber verlangsamten die Standesherren
die Steigerung des Steuersatzes, so daß 4 °/o nicht bei 20000 Mk.,
wie die Zweite Kammer beschlossen hatte, sondern erst bei 30000 Mk.
erreicht wurden. Die Standesherren beschlossen ferner, die Sieigerung
des Steuersatzes nicht bis zu 6%, sondern nur bis zu
4 Y 2 °/° fortzusetzen und diesen Prozentsatz bei Einkommen von
100000 Mk. in Kraft treten zu lassen. Bei Einkommen von
100000 Mk. aufwärts sollte nach ihrem Beschluß eine weitere
Steigerung des Steuersatzes ausgeschlossen sein.
Nun ereignete sich der bezeichnende, von sozialdemokratischer
Seite vorausgesagte Vorgang, daß die Zweite Kammer sofort den
vollen Rückzug gegenüber der Ersten antrat. Gemäß einen, Antrag
ihrer Kommission beschloß die Zweite Kammer, den Beschlüssen
der Standesherren beizutreten mit einem kleinen Zusatz,
wonach die Progression nicht schon bei 100 000 Mk., sondern
erst bei 200000 Mk. Einkommen zum Abschluß kommen soll;
die Steigerung des Tarifs wurde von 4^2°/« bei 100 000 Mk.
bis auf 5°/o bei 200 000 Mk. fortgesetzt. Also für eine Spannweite
von 100000 Mk. Einkommen ward nur 7* % Steigerung
des Steuersatzes beschlossen. Dies den standesherrlichen Beschlüssen
angefügte Anhängsel gilt mehr als Schönheitspflästerchen, denn
als wirksame Fortsetzung der Progression für die allerleistungsfähigsten
Zensiten.
Natürlich erhob die sozialdemokratische Fraktion den entschiedensten
Widerspruch gegen diese Abschwächung des Steuertarifs. Ihr
Redner führte u. a. aus: