Full text : Die württembergische Steuerreform und die Sozialdemokratie

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leistungsfähigen  Steuerpflichtigen  ihrer  Leistungsfähigkeit  entsprechend ­
  zu  den  staatlichen  und  kommunalen  Lasten  herangezogen
werden.  Der  Freiherr  hatte  in  dieser  ersten  Einzelberatung  noch
keinen  Erfolg  mit  seinem  Widerspruch.  Der  Finanzminister  stellte
sich  zwar  auf  seine  Seite  und  erklärte  sogar,  daß  die  Regierung
nicht  in  der  Lage  wäre,  einen  Satz  von  6°/o  zu  genehmigen.
Die  Redner  aller  übrigen  Parteien  aber  traten  ihm  entgegen  mit
Ausnahme  des  konservativen  Abgeordneten  Kraut,  der  es  „nicht
für  gerechtfertigt"  hielt,  bei  Einkommen  von  200000  Mk.  und
darüber  über  5  %  hinauszugehen.  —  Die  Zweite  Kammer  nahm
den  Kommissionsantrag  mit  großer  Mehrheit  an.
Die  Erste  Kammer  ging  entsprechend  der  Kalkulation  eines
großen  Teils  der  Mitglieder  der  Zweiien  Kammer  auf  den  bis
zu  6°/o  gehenden  Tarif  nicht  ein.  Sie  billigte  das  Existenzminimum ­
  von  500  Mk.  und  stimmte  dem  in  der  Zweiten  Kammer
genehmigten  Tarif  in  den  Einkommensstufen  bis  zu  l  ö  OOO  Mk.  zu.
Von  hier  ab  aufwärts  aber  verlangsamten  die  Standesherren
die  Steigerung  des  Steuersatzes,  so  daß  4  °/o  nicht  bei  20000  Mk.,
wie  die  Zweite  Kammer  beschlossen  hatte,  sondern  erst  bei  30000  Mk.
erreicht  wurden.  Die  Standesherren  beschlossen  ferner,  die  Sieigerung
  des  Steuersatzes  nicht  bis  zu  6%,  sondern  nur  bis  zu
4  Y 2  °/°  fortzusetzen  und  diesen  Prozentsatz  bei  Einkommen  von
100000  Mk.  in  Kraft  treten  zu  lassen.  Bei  Einkommen  von
100000  Mk.  aufwärts  sollte  nach  ihrem  Beschluß  eine  weitere
Steigerung  des  Steuersatzes  ausgeschlossen  sein.
Nun  ereignete  sich  der  bezeichnende,  von  sozialdemokratischer
Seite  vorausgesagte  Vorgang,  daß  die  Zweite  Kammer  sofort  den
vollen  Rückzug  gegenüber  der  Ersten  antrat.  Gemäß  einen,  Antrag ­
  ihrer  Kommission  beschloß  die  Zweite  Kammer,  den  Beschlüssen ­
  der  Standesherren  beizutreten  mit  einem  kleinen  Zusatz,
wonach  die  Progression  nicht  schon  bei  100  000  Mk.,  sondern
erst  bei  200000  Mk.  Einkommen  zum  Abschluß  kommen  soll;
die  Steigerung  des  Tarifs  wurde  von  4^2°/«  bei  100  000  Mk.
bis  auf  5°/o  bei  200  000  Mk.  fortgesetzt.  Also  für  eine  Spannweite ­
  von  100000  Mk.  Einkommen  ward  nur  7*  %  Steigerung
des  Steuersatzes  beschlossen.  Dies  den  standesherrlichen  Beschlüssen
angefügte  Anhängsel  gilt  mehr  als  Schönheitspflästerchen,  denn
als  wirksame  Fortsetzung  der  Progression  für  die  allerleistungsfähigsten ­
  Zensiten.
Natürlich  erhob  die  sozialdemokratische  Fraktion  den  entschiedensten
Widerspruch  gegen  diese  Abschwächung  des  Steuertarifs.  Ihr
Redner  führte  u.  a.  aus:
            
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