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ft euer den persönlichen Arbeitsverdienst auszuscheiden. Beide
Kammern aber lehnten diesen Vorschlag ab und beschlossen, es
vorerst bei der bestehenden Gesetzgebung zu belassen und die
Doppelbesteuerung des persönlichen Arbeitsverdienstes durch einen
prozentualen Abstrich am Gewerbekataster zu vermeiden. Auf
den Boden dieses Beschlusses stellte sich die neue Regierungsvorlage.
Der volksparteiliche Berichterstatter Schickhardt beantragte
dagegen, auf die Betriebskapitalsteuer wieder zurückzugreifen und
sie bis zu gewissem Grade progressiv zu gestalten. Nach seinen
Borschlägen sollte den Maßstab für die Besteuerung der Ertrag
aus dem im Gewerbe verwendeten Betriebskapital bilden, und
zwar sollte bei einem Betriebskapital von unter 5000 Mk. ein
Ertrag von 4 %, von 5000—20 000 Mk. ein solcher von
i 1 /2°/o, von 20 000—100 000 Mk. ein solcher von 5 °/°, von
100 000—500 000 Mk. ein solcher von 5*/s°/° und von mehr
als öOO oOO Mk. ein solcher von 6 °/° zugrunde gelegt werden.
Der Ertrag der Warenhäuser, Basare usw. sollte bei einer
Bruttoeinnahme von 100 000 Mk. um 1 °/°, von 200000 Mk.
um 2°/« höher eingeschätzt werden. Dem Grundgedanken dieses
Vorschlags konnte die sozialdemokratische Fraktion zustimmen,
wenn sie auch gegen die Ausführung im einzelnen, namentlich
gegen die schematische Sonderbelastung der Basare Einwendungen
zu erheben hatte. Gegenüber der Regierungsvorlage hatte der
Schickhardtsche Vorschlag den Vorzug des vereinfachten Verfahrens,
der tieferen Eindringung in die individuellen Verhältnisse, der
Ausschaltung der Willkürlichkeiten der Steuerbehörde bei Einschätzung
der Gewerbetreibenden, über die vielfach geklagt wird,
für sich. Die Mehrheit lehnte jedoch diesen Vorschlag ab mit
der Motivierung, die Reform könnte durch ihn verzögert werden,
die Gewerbesteuer sei nicht so schlecht, wie sie hingestellt werde,
die Wirkung der Betriebskapitalsteuer könne man nicht übersehen
und was dergleichen Einwände mehr waren. Dem Abstrichverfahren
stimmte darauf die Kammer in Bausch und Bogen zu,
freilich nicht ohne lebhafte Auseinandersetzungen. Die Regierungsvorlage
ging von der richtigen Annahme aus, daß bei einem kleinen
gewerblichen Betrieb ein verhältnismäßig größerer Teil des gesamten
Ertrags persönlichen Arbeitsverdienst des Gewerbetreibenden darstellt
als bei einem großen Betrieb. Sie schlug daher vor, daß
bei einem Steuerkapital (gleichbedeutend mit Ertrag) von bis zu
1000 Mk. 60°/°, von 1000-5000 Mk. 50°/°, von 5000
bis 10 000 Mk. 40°/°, von 10 000—30 000 Mk. 30°/° und
von über 30 000 Mk. 20 °/° als ans den persönlichen Arbeits