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verdienst entfallend abgestrichen werden sollen. Bei Beratung
dieses Vorschlags zeigte sich der kapitalistische Charakter der
Volkspartei in hellstem Lichte. Die Abgg. Schickhardt und Hähnle
beantragten, die zwei letzten Abstufungen zu streichen. Sie vertraten
den Standpunkt, daß es nicht genug sei, von einem auf
30 000 Mk. sich belaufenden Reinertrag 6000 Mk. und von
einem auf 100 000 Mk. sich belaufenden 20 000 Mk. als persönlichen
Arbeitsveidienst des Gewerbetreibenden zu betrachten und
vom Kataster abzustreichen; sie wollten von lOOOOMk. an jede
weitere Abstufung ausschließen, so daß bei 30 000 Mk. Gesamtertrag
12 000 Mk. und bei 100 000 Mk. 40 000 Mk. als
persönlicher Arbeitsverdienst in Abzug kommen würden I Was
würden die Großindustriellen Schickhardt und Hähnle sagen,
wenn ihre Arbeiter eine Lohnerhöhung fordern würden mit dem
Hinweis, Herr Hähnle oder Herr Schickhardt hätten einen reinen
Arbeitsverdienst von 40 °/<> des gesamten Betriebscrtrags? Der
Antrag Hähnle-Schickhardt wurde im Plenum mit 55 gegen
10 Stimmen (Betz, Binz, Hähnle, Cleß, Beurlen, Galler, Hahn,
Schickhardt, Henning, Locher) abgelehnt.
Ein Antrag in entgegengesetzter Richtung war in der Kommission
von sozialdemokratischer Seite gestellt worden. Hiernach
sollte bei einem Steuerkapital von mehr als 30 000 Mk. noch
eine weitere Abstufung des Abstrichs eintreten in der Weise, daß
der Satz von 20 % nur für 30 000—50 000 Mk. galt, für
ein größeres Steuerkapital dagegen nur 10 %. Derjenige, der
einen Einblick in den Gewerbebetrieb hat, wird zugeben, daß es
immer noch eine sehr reichliche Entlohnung ist, wenn von einem
Gewinnerträgnis von 100 000 Mk. auf die persönliche Arbeitsleistung
des Gewerbetreibenden 10 000 Mk. in Anrechnung gebracht
werden. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, und zwar
von allen bürgerlichen Parteien. Es blieb somit bei den Regierungsvorschlägen,
denen auch die Erste Kammer zustimmte.
Die Grundsteuer.
Auch das Grundkataster erfährt eine teilweise Ermäßigung, die
aber nicht die Ausscheidung des persönlichen Arbeitsverdienstes
bezweckt — dieser ist, wie oben schon bemerkt, im Grundkataster
gar nicht enthalten —, sondern die in den 70er Jahren aufgenommenen
Kataster mit der gegenwärtigen Ertragsfähigkeit des
Grund und Bodens in Einklang bringen soll. Mit dem Rückgang
der Getreidepreise und der Steigerung der Arbeitslöhne in
der Landwirtschaft war schon im früheren Landtag der Beschluß