Full text : Die württembergische Steuerreform und die Sozialdemokratie

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ft  euer  den  persönlichen  Arbeitsverdienst  auszuscheiden.  Beide
Kammern  aber  lehnten  diesen  Vorschlag  ab  und  beschlossen,  es
vorerst  bei  der  bestehenden  Gesetzgebung  zu  belassen  und  die
Doppelbesteuerung  des  persönlichen  Arbeitsverdienstes  durch  einen
prozentualen  Abstrich  am  Gewerbekataster  zu  vermeiden.  Auf
den  Boden  dieses  Beschlusses  stellte  sich  die  neue  Regierungsvorlage. ­
  Der  volksparteiliche  Berichterstatter  Schickhardt  beantragte
dagegen,  auf  die  Betriebskapitalsteuer  wieder  zurückzugreifen  und
sie  bis  zu  gewissem  Grade  progressiv  zu  gestalten.  Nach  seinen
Borschlägen  sollte  den  Maßstab  für  die  Besteuerung  der  Ertrag
aus  dem  im  Gewerbe  verwendeten  Betriebskapital  bilden,  und
zwar  sollte  bei  einem  Betriebskapital  von  unter  5000  Mk.  ein
Ertrag  von  4  %,  von  5000—20  000  Mk.  ein  solcher  von
i 1 /2°/o,  von  20  000—100  000  Mk.  ein  solcher  von  5  °/°,  von
100  000—500  000  Mk.  ein  solcher  von  5*/s°/°  und  von  mehr
als  öOO  oOO  Mk.  ein  solcher  von  6  °/°  zugrunde  gelegt  werden.
Der  Ertrag  der  Warenhäuser,  Basare  usw.  sollte  bei  einer
Bruttoeinnahme  von  100  000  Mk.  um  1  °/°,  von  200000  Mk.
um  2°/«  höher  eingeschätzt  werden.  Dem  Grundgedanken  dieses
Vorschlags  konnte  die  sozialdemokratische  Fraktion  zustimmen,
wenn  sie  auch  gegen  die  Ausführung  im  einzelnen,  namentlich
gegen  die  schematische  Sonderbelastung  der  Basare  Einwendungen
zu  erheben  hatte.  Gegenüber  der  Regierungsvorlage  hatte  der
Schickhardtsche  Vorschlag  den  Vorzug  des  vereinfachten  Verfahrens,
der  tieferen  Eindringung  in  die  individuellen  Verhältnisse,  der
Ausschaltung  der  Willkürlichkeiten  der  Steuerbehörde  bei  Einschätzung ­
  der  Gewerbetreibenden,  über  die  vielfach  geklagt  wird,
für  sich.  Die  Mehrheit  lehnte  jedoch  diesen  Vorschlag  ab  mit
der  Motivierung,  die  Reform  könnte  durch  ihn  verzögert  werden,
die  Gewerbesteuer  sei  nicht  so  schlecht,  wie  sie  hingestellt  werde,
die  Wirkung  der  Betriebskapitalsteuer  könne  man  nicht  übersehen
und  was  dergleichen  Einwände  mehr  waren.  Dem  Abstrichverfahren
  stimmte  darauf  die  Kammer  in  Bausch  und  Bogen  zu,
freilich  nicht  ohne  lebhafte  Auseinandersetzungen.  Die  Regierungsvorlage ­
  ging  von  der  richtigen  Annahme  aus,  daß  bei  einem  kleinen
gewerblichen  Betrieb  ein  verhältnismäßig  größerer  Teil  des  gesamten
Ertrags  persönlichen  Arbeitsverdienst  des  Gewerbetreibenden  darstellt ­
  als  bei  einem  großen  Betrieb.  Sie  schlug  daher  vor,  daß
bei  einem  Steuerkapital  (gleichbedeutend  mit  Ertrag)  von  bis  zu
1000  Mk.  60°/°,  von  1000-5000  Mk.  50°/°,  von  5000
bis  10  000  Mk.  40°/°,  von  10  000—30  000  Mk.  30°/°  und
von  über  30  000  Mk.  20  °/°  als  ans  den  persönlichen  Arbeits ­
            
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