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Die Warenhaussteuer ist eine alte Forderung der in der Anschanungswelt
der Zünfte fortlebenden Miitelstandsretter. Der
Gedankengang dieser Leute führt in seiner Konsequenz zur Zertrümmerung
des ganzen modernen Großbetriebs, zur Rückkehr
zur mittelalterlichen Produktionsweise. Die Gewerbefreiheit ist
vielen verschrobenen Köpfen immer noch eine abscheuliche Einrichtung,
aber wenige nur wagen es noch, offen gegen sie zu
Felde zu ziehen, denn wer das heule noch unternimmt, liefert
sich dem öffentlichen Gespött aus. Wer gar der modernen Technik
den Krieg erklären wollte, würde für geisteskrank erklärt werden.
Wenn so der modernen Wirtschaftsentwicklung im großen nicht
Einhalt geboten werden kann, so wollen die patentierten Mittelstandsretter
wenigstens im kleinen, mit Palliativmittelchen, ihr
Mütchen kühlen. Ein solches Palliativmittelchen, das die von
ihm erwartete Wirkung niemals haben wird, ist die Warenhaussteuer.
Sie muß von jedem modernen Menschen bekämpft werden
aus drei Hauptgründen: 1. beruht sie auf einem falschen Besteuerungsprinzip;
2. ist sie eine Ansnahmesteuer; 3. richtet sich
ihre Tendenz gegen die Fortentwicklung zu vollkommeneren Wirtschaftsformen.
Das falsche Besteuerungsprinzip besteht darin, daß die Warenhaussteuer
nicht bemessen wird nach dem Reinertrag, sondern
nach dem Umsatz. Der Umsatz ist nicht der entscheidende Maßstab
für die steueiliche Leistungsfähigkeit. Es kann ein Kaufmann
bei einem sehr großen Umsatz einen verhältnismäßig kleinen
Gewinn haben und umgekehrt. Die Warenhäuser insbesondere
erzielen vielfach ihren großen Umsatz nur dadurch, daß sie sich
mit kleinem Gewinn begnügen. Kleine Gewinne des Kaufmanns
sind aber der Vorteil des Konsumenten. Der Gesetzgeber, der
es für seine Aufgabe hält, durch Bestrafung des mit kleinem
Gewinn verkaufenden Kaufmanns dem Konsumenten den Vorteil
zu entziehen, gehört nach Schilda oder Abdera. Will man den
Großbetrieb seiner größeren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
wegen schärfer besteuern als den Kleinbetrieb, so muß als einzig
richiig r Maßstab der Reinertrag zugrunde gelegt werden. Dann
aber ist nicht einzusehen, warum nur der Großbetrieb der Warenhäuser
und nicht vielmehr der resamte kaufmännische, richtiger
noch: der gesamte Großbetrieb in Industrie, Handel
und Landwirtschaft schärfer belastet werden soll. Letzteres
würde man indessen mit einer Verschärfung der die individuellen
Verhältnisse genauer erfassenden Einkommenssteuer weit besser
erreichen als mit einer Steigerung der starren Katastersteuer.