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Als ober die Sozialdemokratie für eine weitere Steigerung des
Einkommenssteuertarifs in den höheren Stufen eintrat, waren
die Mittelstandsretter nicht zu haben. Auch vom sozialpolitischen
Gesichtspunkt aus wäre eine höhere Besteuerung des Großbetriebs
im allgemeinen viel eher zu rechtfertigen wie die Sondersteuer
für die Warenhäuser, denn die vernichtende Konkurrenz der
Großen gegen die Kleinen hat in vielen anderen Gewerben weit
ruinöser gewirkt wie im Handelsgewerbe. In diesem hat sich
trotz der Warenhäuser und trotz der Klagen über ungenügende
Existenzsicherheit die Zahl der Kleinkaufleute in den letzten Jahrzehnten
in vielen Städten enorm vermehrt, während in zahlreichen
anderen Gewerben die Zahl der Selbständigen gewaltig
gesunken ist. Die ungünstige Lage der Kleinkaufleute ist denn
auch in weit größerem Maße auf die Ueberfüllung dieser Gewerbe
als auf die Konkurrenz der Großbetriebe zurückzuführen.
Zur schärferen Besteuerung der großen Betriebe ist aber die
Einkommenssteuer nicht nur ihres gerechteren Maßstabs halber
vorzuziehen, sondern auch deshalb, weil diese Steuer weniger als
jede andere auf die Hemmung der Entwicklung zu höheren Wirtschaftsformen
gerichtet ist. Man mag über die Wirkungen des
Großbetriebs in der heutigen Wirtschaftsordnung denken wie man
will, unbestreitbar ist, daß er eine höhere Form der Entwicklung
darstellt. Und wären unsere gesellschaftlichen Zustände derart,
daß ein wirtschaftlicher Fortschritt nicht einzelnen Wenigen,
sondern der Allgemeinheit zugute käme, so würde es kaum noch
Gegner des vorteilhafteren Großbetriebs geben. Wer nun hofft,
daß solche Zustände bald herbeigeführt werden, darf nicht einem
Wirtschaftsprinzip zustimmen, das die Entwicklung zum Großbetrieb
zu hemmen bestimmt ist. Es ist übrigens interessant zu
sehen, wie heute sogar die Anhänger der Warenhaussteuer den
Großbetrieb dort fördern, wo sie persönlichen Vorteil von ihm
erhoffen. Sie nehmen keinen Anstand, durch die Förderung von
Eisenbahnbauten den kleinen Verkehrsbetrieb des Frachtfuhrmanns
dem Ruin zu überliefern, ja sie beziehen sogar ihre Bedarfsartikel
aus denselben Warenhäusern, denen sie am liebstrn mit
einer Erdrosselungssteuer den Lebensfaden unterbinden möchten.
Die Warenhaussteuer erfüllt, wie die Erfahrungen der Länder,
die sie eingeführt haben, zeigen, auch den ihr angedichteten Zweck
nicht, den Mittelstand zu schützen. Die Warenhausbesitzer haben
als die größten Kunden ihrer Lieferanten die Macht, die Steuer
auf die Fabrikanten abzuwälzen, und die Fabrikanten halten sich
schadlos teils durch Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ihrer