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die Wohnsteuer wieder enthalten. Ihre Erhebung sollte den
Gemeinden gestattet sein, sofern sie 2°/o Gemeindeschaden auf
die Ertragskotaster umlegen. In Gemeinden bis zu 5000 Einwohnern
sollte der Höchstbetrag bis zu 2 Mk., in größeren Gemeinden
bis zu 4 ÜDil, für „selbständige Frauenspersonen" die
Hälfte betragen. In der Kommission der Zweiten Kammer
beantragte das sozialdemokratische Mitglied mit zwei Volksparteileru
die gänzliche Abschaffung der Wohnsteuer. Ein Volksparteiler,
die Teutsche Partei, das Zentrum, die Bauernbündler
und Privilegierten stimmten aber gegen den Antrag, der somit
abgelehnt wurde. Der Sozialdemokrat beantragte hieraus, die
Erhebung der Wohnsteuer nur denjenigen Gemeinden zu gestatten,
die wenigstens 8 °/o (statt 2 %) Ectragssteuern erheben. Damit
wäre bestimmt worden, daß nur dort Wohnsteuer erhoben werden
darf, wo wirklich ungünstige finanzielle Verhältnisse herrschen.
Auch dieser Antrag wurde jedoch mit 8 Stimmen (Privilegierte,
Konservative, Zentrum, Deutsche Partei und 2 Volkspartciler)
gegen 3 Stimmen (der Antragsteller und 2 Volksparteiler) abgelehnt.
K. Haußmann enthielt sich der Abstimmung! Die
Kommission entschloß sich, ans Plenum den Antrag zu stellen,
daß die Gemeinden ohne Unterschied, sofern sie 2°/o Ei tragssteuern
erheben, von einem selbständig auf eigene Rechnung
lebenden Manne 2 Mk., von einer „selbständigen Frauensperson"
1 Mk. erheben dürfen. Im Plenum wurde von den Sozialdemokraten
der Antrag auf Beseitigung der Wohnsteuer wiederholt
gestellt. Bei Beratung desselben vertrat der Minister des Innern
den Standpunkt, daß dem Wahlrecht in der Gemeinde auch eine
Steuerpflicht gegenüberstehen müsse, die denen, die durch das
steuerfreie Existenzminimum von der Einkommenssteuer befreit
bleiben, nur mit der Wohnsteuer auferlegt werde. Von dem
finanziellen Bedürfnis der Gemeinden war also nicht die
Reve. Ein Redner unserer Fraklion erwiderte dem Minister,
daß dessen Moral in dem Heineschen Spottvers gipfle:
Wenn du aber gar nichts hast,
O, so lasse dich begraben,
Denn ein Recht zu leben, Lump,
Haben nur, die etwas haben.
Im Laufe der Beratung tauchte ein neuer Antrag Gröber auf,
der die Wohnsteuer als solche beseitigen, alle Personen, die voir
der Einkommenssteuer befreit bleiben, mit 1 Mk. Gemeindeeinkommenssteuer
treffen und im übrigen die Gemeindeeinkommenssteuer
obligatorisch machen wollte. Dieser Antrag, den die Mehrheit