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Der Preis des Silbers auf dem Weltmärkte stand nämlich
über dem Werte, welchen dasselbe durch Ausmünzung erhielt,
so dass die Silbermünzen von der Spekulation in grossen
Mengen eingeschmolzen wurden, da das auf diese Weise gewonnene
Silber auf dem Markte mit Gewinn zu verkaufen
war. Dieser bedeutende Silberabfluss drohte nun dem Lande
die Silbermünzen zu entziehen, und es machte sich auch in
der Tat namentlich in Bezug auf die für den Kleinverkehr
nötigen Scheidemünzen bereits ein empfindlicher Mangel bemerkbar.
Dies führte zur Münzkonvention vom Jahre 1865,
auf welcher beschlossen wurde, die 2-, 1- und ^„-Prankstücke
unterwertig zu prägen, um dadurch deren Einschmelzuug zü
verhindern und dem Verkehr die notwendigen Scheidemünzen
zu sichern. 1 ) Bloss die 5-Frankstücke sollten noch weiter als
Kurantmünzen geprägt und dadurch das Prinzip der Doppelwährung
aufrecht erhalten werden. Im Anfänge der 70er
Jahre trat aber wiederholt, diesmal zum Nachteile des Silbers,
ein Umschwung im Wertverhältnisse der beiden Metalle ein.
Derselbe wurde einerseits abermals durch Zunahme der Produktion,
andrerseits aber durch münzpolitische Massregeln
verschiedener Staaten hervorgerufen, indem namentlich mit
dem Deutschen Reiche, welches im Jahre 1871 die Goldwährung
einführte, dem Silber ein grosses Absatzgebiet verloren
ging. Der infolgedessen zum Sinken gebrachte Silberpreis
veranlasste im Jahre 1874 die zur lateinischen Münzunion
gehörigen Staaten, in denen die silbernen Kurantmünzen bereits
in grosser Menge in Umlauf waren, die Silberprägungen
zu beschränken und im Jahre 1878 dieselben gänzlich einzustellen,
um auf diese Weise der Entblössung des Landes
von Goldmünzen, welche durch das minderwertige Silbergeld
verdrängt worden wären, vorzubeugen. Der Preis des Silbers
bewahrte auch in der Folgezeit diese nach abwärts gehende
Richtung, sank aber besonders stark seit der Schliessung der
indischen Münzstätten und der Einstellung der amerikanischen
Silberkäufe im Jahre 1893.
b Theodor Hertzka, Währung und Handel. Wien 1871. S. 238.