Full text: Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen. 9 
sicher Abgaben besonders in Anspruch nimmt, aber ihrer Natur nach 
den Mangel haben mußtet daß sie das ertragslose Kapitalvermögen 
überhaupt nicht traf." 
Nach Vollendung der Staatssteuerreformgesetzgebung mußte man 
sich in Hessen, was die Gemeindeumlagen anbetraf, mit einem Provi 
sorium behelfen. Dies geschah durch das Gesetz vom 30. März 1001, 
ursprünglich für drei Jahre gedacht, dann aber zweimal auf je ein 
Jahr erneuert. Voraussichtlich tritt die jetzt vorgeschlagene Reform, 
wenn alles in den beiden Kammern glatt geht, was wahrscheinlich 
ist, übers Jahr, also mit dem 1. April 1906, in Kraft. Bei der Be 
ratung des vorausgegangenen Jnterimislikuins, infolgedessen die bis 
herigen Realsteuern unter gewissen Normativbestimmungen den Kom- 
mnnen überwiesen wurden, zeigte sich nur eine erhebliche Meinungs 
verschiedenheit zwischen der Staatsregierung und den Kammern. Die 
Regierung gab aber nach. Sie hatte sich nämlich ursprünglich ganz 
entschieden gegen die Beibehaltung der Kapitalreutenbesteuerung für 
die Gemeinden gewehrt. In der ministeriellen Denkschrift zu dem 
genannten Gesetz von 1901 hieß es: „Was aber der Kapitalrentner 
beim Bezug und beim Verbrauch seiner Kapitalrente von der Ge 
meinde an Leistungen öffentlich-rechtlicher Natur empfängt, dafür ge 
währt er ihr volle Gegenleistung und Entschädigung durch die Ent 
richtung des auf seine Einkommensteuer entfallenden Gemeindesteuer 
zuschlags, und die besondere Heranziehung seiner Kapitalrente zur 
Gemeindebesteuerung würde jenem Grundsätze direkt widersprechen." 
Die Staatsregierung hat freilich erst dann ihren Widerstand auf 
gegeben, als sie einsah, daß sonst das dringend notwendige Provi 
sorium unliebsam verschleppt werden würde. Sie ließ aber durch 
den Staatsniinister Rothe erklären, vaß nur der provisorische Cha 
rakter der Regelung ihre Nachgiebigkeit erleichtere. Jedenfalls sei 
ihr die obligatorische Beibehaltung der Kapitalrentensteuer lieber als 
eine fakultative, ein Kompromißvorschlag, der aus dem Schoße der 
zweiten Kammer stammte. So ungefähr war der Sinn der mini 
steriellen Kundgebung. Bemerkenswert ist, daß der Berichterstatter 
des Ausschusses der zweiten Kammer, der Abgeordnete Di-. Gut 
fleisch , der übrigens auch jetzt zum Referenten ausersehen ist, am
	        
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