Full text: Wie kann die heimische Cognacindustrie und der deutsche Weinbau gefördert werden?

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geeignet wäre. Aber, wie bereits weiter vor ausgeführt, 
ist letzteres nicht der Fall, da die Weine infolge ihres hohen 
Alkoholgehalts bei verhältnismäßig geringem Säuregehalt 
dem Destillat nicht die nötigen Vorbedingungen für die 
Entwicklung geben. 
Die deutsche Branntwein-Steuergesetzgebung hat in 
ihren Ausführungsbestimmungen das Prinzip der Identitäts- 
festhaitung des Branntweins bis zur Zeit der Versteuerung 
streng durchgeführt, und es wäre ein Leichtes hieran die 
amtliche Qualitätsbescheinigung nach amerikanischem Muster 
auch in Deutschland einzuführen. 
Der hierdurch infolge vermehrter Arbeit entstehenden 
Mehrbelastung der Steuerbehörde, stehen außer den der 
Branche zugute kommenden, auch direkte Vorteile für die 
Kasse des Fiskus und andere Arbeitsentlastung gegenüber. 
Es ist Tatsache und sowohl den Steuerbehörden wie den 
Gewerbetreibenden bekannt, daß während in einer unter 
amtlichem Steuerverschluß arbeitenden Brennerei das ganze 
Quantum des gewonnenen Alkohols zur Versteuerung ge 
langt, die sogen. Abfindungsbrennereien durchschnittlich 
mehr Alkohol produzieren, wie von ihnen versteuert wird. 
Die Abfindungsbrennereien werden auf Grund von Probe 
bränden, die von Zeit zu Zeit in der Brennerei vorgenommen 
werden, zur Versteuerung veranlagt. Es wird festgestellt, 
wieviel Alkohol in einer bestimmten Arbeitszeit auf dem 
vorhandenen Brennapparat mit dem zurzeit verwendeten 
Wein erzeugt werden kann und hiernach pro Brennstunde 
die Steuer berechnet. 
Nach diesen Probebränden kann jedoch nicht die wirk 
liche Produktion in der laufenden Brennperiode festgestellt 
werden, wenn nicht die absolut gleichen Weine während 
der ganzen Dauer zur Verwendung kommen. Die Veran 
lagung muß bei Übergang zu höher grädigen Weinen zum
	        
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