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erhaben sind. Dies führt uns zum Schlüsse dazu, das Problem
der Trennung des Depositenhankwesens vom Spekulationsbankwesen
hinsichtlich seiner Durchführbarkeit zu prüfen. Eine
derartige Arbeitsteilung stellt man sich gewöhnlich nicht ganz
so vollkommen vor wie in England, da man gewöhnlich nur die
reinen Spekulationsgeschäftevom regulären Bankgeschäfte
getrennt wissen will. Dieses Ziel zu erreichen ist sehr
wünschenswert. Jedoch müssen wir die Frage aufwerfen, ob
es, selbst wenn die Trennung nominell durchgeführt würde,
auch tatsächlich erreicht werden kann. Dies ist noch keineswegs
so ganz erwiesen. Unseres Ermessens ist die Verwaltung
der Bank ausschlaggebend. Ist diese gut, so ist das Bankgeschäft
in seiner gegenwärtigen Gestalt keineswegs als so
verwerflich anzusehen wie die meisten Banktheoretiker meinen.
Man muss doch auch bedenken, dass eine Depositenbank, wie
man sie sich gewöhnlich vorstellt, wenn sie von unsoliden
Grundsätzen geleitet wird — was trotz der besten statutarischen
Vorschriften nicht immer zu verhüten ist — grosses
Unheil anrichten kann und keineswegs die Spekulation ausschliesst.
Kann man doch, wie wir gesehen, in die Form des
Kontokorrentgeschäftes die gewagtesten Transaktionen kleiden.
Würde man aber glauben, dem begegnen zu können, indem
man einfach das Kontokorrentgeschäft den Depositenbanken
entzieht, so würde die Existenzfähigkeit solcher Institute sehr
in Frage gestellt werden, da ihnen dann die Möglichkeit, die
anvertrauten Gelder in ausgedehntem Masse zu beschäftigen,
verschlossen bliebe. Wir gelangen also zu dem Ergebnis, dass
die so vielfach gepriesene Arbeitsteilung im Bankwesen keineswegs
nur Lichtseiten, sondern unter Umständen sogar grosse
Schattenseiten aufweisen kann.
') Mit dem Begriffe „Spekulationsgeschäfte“ sind übrigens noch
häufig falsche Vorstellungen verbunden. So rechnet sogar Adolf Weberin
seinem sonst so interessanten Buche: „Depositenbanken und Spekulationsbanken“
irrtümlich das Emissionsgeschäft zu den Spekulationsgeschäften.
Vgl. darüber die Rezension von Lotz im Bankarchiv. I. Jahrgang.
Frankfurt 1902. S. 208 ff.