Full text: Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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Leibeigenschaft Lohnarbeiter zu verwenden. Die Krisis, die die meisten 
Gouvernements bald nach der Aufhebung der Leibeigenschaft ergriff, hat 
aber auch auf die neurussischen Gouvernements ihren Einfluss geübt in 
der Form, dass sie eine starke, immer zunehmende Verschuldung der 
Gutsbesitzer und Mangel an Arbeitskräften hervorrief. Dazu kam der 
Mangel an Kapital und an wirtschaftlichen Kenntnissen. Was diese 
letzten zwei Ursachen anbetrifft, so spielen sie zur Zeit keine so grosse 
Rolle wie früher. Das Land der Gutsbesitzer wird in den neurussischen 
Gouvernements in der Regel mit dem gutsherrlichen Inventar bestellt. 
Ein Kapitalmangel macht sich nicht mehr wie früher bemerkbar. Es ist 
die grössere Rentabilität der Verpachtung auf ein Jahr, die unter dem 
Einfluss der enormen Pachtpreise die Gutsbesitzer bewegt, ihr Land auf 
solche Weise zu verwerten. Der Gutsbesitzer wird nur von den Ge 
sichtspunkten des kapitalistischen Unternehmers geleitet. Es wird in 
Neurussland auf dem Lande, Dank der grossen Umfänge der Gutswirt 
schaften, so spekuliert, wie es die Unternehmer mit ihren Waren tun. 
Das Land in den Händen unserer südlichen Landlords ist nichts als eine 
Aktie, die man sehr leicht auf den Markt bringen kann, und mit welcher 
es überhaupt leicht ist, alle Kunststücke der Börsenequiiibristik zu machen, 
je nachdem sich die Verhältnisse im wirtschaftlichen Leben oder auf 
den Getreidemärkten ändern. 1 ) 
Was den Mangel an Arbeitskräften anbetrifft, so wirkt jetzt diese 
Ursache in viel geringerem Masse als früher, was wir in einem späteren 
Kapitel zu betrachten haben. Da wo die bäuerliche Bevölkerung etwas 
wohlhabender ist und wo die Arbeitsmärkte etwas entfernter sind, wird 
ein gewisser Mangel an Arbeitskräften empfunden. In diesen Gegenden 
versehen sich die Gutsbesitzer mit Arbeitskräften dadurch, dass sie 
kleine Grundstücke unter die Landarbeiter verteilen und diese durch 
verschiedene Massnahmen an ihr Gut zu fesseln sich bemühen. Indem 
wir der Betrachtung über den Naturallohn, der in grossem Masse bei 
solcher Landverteilung gezahlt wird, ein spezielles Kapitel widmen, wollen 
wir hier eine solche Landgutverteilung insoferne erörtern, als es für 
che Untersuchung des Pachtsystems in Neurussland nötig ist. Eine solche 
Landzuteilung — die der Teilpacht entspricht — unterscheidet sich von 
der einjährigen Pacht durch den Bauern erstens dadurch, dass der 
Pachtschilling nicht in Geld, sondern in natura bezahlt wird, und zweitens 
dadurch, dass der Teilpächter (russisch: Skopschtschik) tatsächlich, wenn 
auch nicht rechtlich mehr ein Arbeiter, als ein Pächter ist. Der Grund- 
«Ueber die Agrarfrage». — «Ruskija Wjedomosti» 1906 Nr. 69.
	        
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