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W. G. H. Frh. von Reiswitz.
auf die Verschiedenheit der Produktionsweise Rücksicht
zu nehmen, die in dem einen Gewerbe eine viel grössere
Intensivität der Arbeitsleistung bedingt wie im andern. Es
würden dementsprechend die Arbeiter, die nichts anderes zu
tun haben, als den Gang einer Maschine zu kontrollieren, in
solchen Fällen ausserordentlich bevorzugt sein vor denjenigen,
deren Tätigkeit besondere Geübtheit und körperliche Anstrengung
voraussetzt. Aehnlich steht es auch mit der vielfach
geforderten Einheitlichkeit der Lohnsätze, sowie der
Festsetzung eines Minimallohnes, dem nur ausnahmsweise,
sofern man wenigstens von der reinen Akkordarbeit absieht,
die Festsetzung einer Minimalleistung gegenüber gestellt wird.
Gewiss, liesse sich die Lösung der der Jetztzeit obliegenden
Kulturarbeiten einfach dadurch erreichen, dass man die
der menschlichen Gesellschaft im allgemeinen und dem einzelnen
Individuum im besonderen eigentümlichen Schwächen
und Fehler als einen völlig nebensächlichen Faktor ansieht,
so hätten unsere Sozialideologen das Recht vollkommen auf
ihrer Seite. Aber eine solche Nichtberücksichtigung würde
sehr bald die grösste Verwirrung auf allen Gebieten des
öffentlichen Lebens zeitigen, weil sie eben durchaus unlogisch
ist. Wer die volle und ganze Gleichberechtigung aller in
wirtschaftlicher Beziehung verlangt, muss erst mit dem gegenwärtigen
System der Gütererzeugung, d. h. also mit der gesamten
wirtschaftlichen Rechtsordnung endgültig aufräumen.
Denn dieses System setzt die Präponderanz des Unternehmers
voraus, weil sonst die Möglichkeit einer Fortführung
seines Betriebes einzig und allein von dem guten Willen und
der Einsicht der Arbeiter abhängen würde. Dieser gute
Wille und diese Einsicht sind aber nur ausnahmsweise vorhanden,
da die grosse Masse der Handarbeiter eben im Bann
einer Bewegung steht, die sich die völlige Revolutionierung
der bestehenden Gesellschaftsform nach dem Rezept von Karl
Marx zum Ziele gesetzt hat.
Mauserungs- Nun suchen sich unsere Sozialreformer allerdings mit der
Aberglauben. Behauptung zu rechtfertigen, die marxistischen Theorien hätten