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mann-Balingen, stellte vor Eintritt in die Einzelberatung den
Antrag, an die Regierung die Bitte zu richten, den Entwurf
eines Gesetzes betreffend die progressive Besteuerung des Vermögens
unter Aufhebung der staatlichen Ertragssteuern dem Landtag vorzulegen.
Haußmann nahm also einen Hauptteil des Antrags
der Sozialdemokraten wieder auf, den er fünf Monate früher,
ohne ein Wort dazu verloren zu haben, mitsamt seiner ganzen
Fraktion abgelehnt hatte. Schon in der Generaldebatte war
geltend gemacht worden, daß es eine Verzögerung der Reform
bedeuten würde, wenn der Landtag mit der Beratung warten
wollte, bis ein Vermögenssteuerentwurf ausgearbeitet sei. Diese
Verzögerung würde indes nicht groß gewesen sein, wenn am
Schlüsse der Generaldebatte der sozialdemokratische Antrag angenommen
worden wäre. In diesem Falle hätte die zwischen
der Generaldebatte und dem Beginn der Kommissionsberatungen
gelegene fünfmonatige Pause von der Regierung zur Ausarbeitung
der Vermögenssteuervorlage verwendet werden können. Herr
Haußmann und die ganze Fraktion der Volkspartei lehnte aber
in der Generaldebatte den Antrag auf Einbringung einer Vermögenssteuervorlage
ab, ließ fünf Monate unbenützt ins Land
gehen und brachte dann denselben Antrag in der Konimission
wieder ein — eine Taktik, die keinen Anspruch darauf erheben
kann, ernst genommen zu werden. Um so weniger, als der Finanzminister
schon in der Generaldebatte der Einführung der Vermögenssteuer
trotzigen Widerstand entgegengesetzt hatte. Diesen
Widerstand mußten die wirklichen Freunde der Vermögenssteuer
sofort zu brechen suchen. Das war von der Volkspartei nicht
geschehen. Es war darum kein Wunder, daß der Finanzminister
in der Kommission die Vermögenssteuer nur um so entschiedener
bekämpfte. Daß unter solchen Umständen der Antrag Haußmann
keine Aussicht auf Erfolg hatt/, mußte sich der Antragsteller von
vornherein sagen.
Der Kommissionsvertreter der Sozialdemokratie stimmte trotzdem
mir der Volkspartei für den Antrag, die Mehrheit aber lehnte ihn ab.
Die Einkommenssteuer.
Das Existenzminimum.
Den Mittelpunkt des Einkommenssteuergesetzes bildet der Steuertarif,
der die Höhe der Steuer für die einzelnen Einkommensstufeu
festsetzt. Bevor der Tarif aufgestellt wird, muß jedoch die