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Kostendeckung 1 .
G e werbe -
Vertre tun g.
Gewerbe-
konvent.
Gewerbe
kammer.
gung der Zollabfertigung von aus dem Auslande eingehenden
Gütern und ein Nach weisungsbureau für Auswanderer begründet.
Sie ernennt Börsenmakler, Revisoren von Aktiengesellschaften.
Sie ist endlich im Vorstand des Museums für Natur-, Völker-
und Handelskunde, im Preußischen Bezirkseisenbahnrate zu
Hannover, im Oldenburgischen Eisenbahnrate und in der Weser
schiffahrtskommission vertreten.
Die Kosten der Handelskammer werden aus den Zinsen des
vom Collegium Seniorum übernommenen Vermögens und durch
Staatszuschuß gedeckt. Von der Befugnis, seine Mitglieder zu
Beiträgen heranzuziehen, hat der Kaufmannskonvent noch keinen
Gebrauch gemacht.
Zur Vertretung des bremischen Gewerbes besteht seit 1849
der Gewerbekonvent und die Gewerbekammer. Das für
sie zuletzt maßgebende Gesetz von 1894 ist durch das Gesetz vom
27. April 1906 abgelöst worden, das der Industrie eine stärkere
numerische Vertretung und Einflußnahme sicherte und das Ver
hältnis zwischen Handels- und Gewerbekammer ordnete.
Der Gewerbekonvent besteht aus 270 Mitgliedern, und zwar
180 Vertretern des Handwerks und 90 Vertretern der Fabrik
betriebe. Wahlberechtigt und wählbar ist, wer ein Gewerbe seit
einem Jahre ausübt und die zur Wahl in die Bürgerschaft er
forderlichen Eigenschaften besitzt. Die Zahl der Gewerbekon
ventsmandate ist auf die Städte Bremen, Bremerhaven und Vegesack
und das Landgebiet Bremen entsprechend verteilt. Die Gewerbe
kammer bestimmt für Stadt- und Landgebiet Bremen vor jeder
Wahl für beide Abteilungen Gewerbegruppen, von denen jede
ein oder mehrere Gewerbe umfaßt und eine Anzahl von Kon-
ventsmitgliedern wählt. In der Abteilung der Eabrikbetriebe
haben die Unternehmer, welche seit mindestens einem Jahre hun
dert oder mehr Arbeiter beschäftigen einen gesetzlichen Anspruch
auf die Mitgliedschaft des Gewerbekonvents; die übrigen Mit
glieder werden für sechs Jahre auf Grund von Wahllisten nach
allgemeinem gleichen Wahlrecht gewählt. Alle zwei Jahre tritt
ein Drittel aus.
Der Konvent ist dazu berufen, über Angelegenheiten, welche
die Interessen des bremischen Gewerbewesens berühren, zu be
raten. Er tritt im Mai und November zu ordentlichen Ver
sammlungen zusammen; außerordentliche finden auf Wunsch der
Gewerbekammer oder auf Antrag von 30 Mitgliedern statt. Der
Vorsitzende der Gewerbekammer präsidiert den Versammlungen
des Gewerbekonvents. Jedes Mitglied hat das Recht Anträge zu
stellen. Der Gewerbekonvent wählt die Gewerbekammer.
Die Gewerbekammer - besteht aus 27 Mitgliedern des Ge
werbekonvents, von denen die Vertreter des Handwerks 18, die
der Eabrikbetriebe 9 wählen. Die Wahl kann in der Regel nicht
abgelehnt werden. Die Gewerbekammer stellt ihre Geschäfts-