Full text: Die Handelskammern

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Kostendeckung 1 . 
G e werbe - 
Vertre tun g. 
Gewerbe- 
konvent. 
Gewerbe 
kammer. 
gung der Zollabfertigung von aus dem Auslande eingehenden 
Gütern und ein Nach weisungsbureau für Auswanderer begründet. 
Sie ernennt Börsenmakler, Revisoren von Aktiengesellschaften. 
Sie ist endlich im Vorstand des Museums für Natur-, Völker- 
und Handelskunde, im Preußischen Bezirkseisenbahnrate zu 
Hannover, im Oldenburgischen Eisenbahnrate und in der Weser 
schiffahrtskommission vertreten. 
Die Kosten der Handelskammer werden aus den Zinsen des 
vom Collegium Seniorum übernommenen Vermögens und durch 
Staatszuschuß gedeckt. Von der Befugnis, seine Mitglieder zu 
Beiträgen heranzuziehen, hat der Kaufmannskonvent noch keinen 
Gebrauch gemacht. 
Zur Vertretung des bremischen Gewerbes besteht seit 1849 
der Gewerbekonvent und die Gewerbekammer. Das für 
sie zuletzt maßgebende Gesetz von 1894 ist durch das Gesetz vom 
27. April 1906 abgelöst worden, das der Industrie eine stärkere 
numerische Vertretung und Einflußnahme sicherte und das Ver 
hältnis zwischen Handels- und Gewerbekammer ordnete. 
Der Gewerbekonvent besteht aus 270 Mitgliedern, und zwar 
180 Vertretern des Handwerks und 90 Vertretern der Fabrik 
betriebe. Wahlberechtigt und wählbar ist, wer ein Gewerbe seit 
einem Jahre ausübt und die zur Wahl in die Bürgerschaft er 
forderlichen Eigenschaften besitzt. Die Zahl der Gewerbekon 
ventsmandate ist auf die Städte Bremen, Bremerhaven und Vegesack 
und das Landgebiet Bremen entsprechend verteilt. Die Gewerbe 
kammer bestimmt für Stadt- und Landgebiet Bremen vor jeder 
Wahl für beide Abteilungen Gewerbegruppen, von denen jede 
ein oder mehrere Gewerbe umfaßt und eine Anzahl von Kon- 
ventsmitgliedern wählt. In der Abteilung der Eabrikbetriebe 
haben die Unternehmer, welche seit mindestens einem Jahre hun 
dert oder mehr Arbeiter beschäftigen einen gesetzlichen Anspruch 
auf die Mitgliedschaft des Gewerbekonvents; die übrigen Mit 
glieder werden für sechs Jahre auf Grund von Wahllisten nach 
allgemeinem gleichen Wahlrecht gewählt. Alle zwei Jahre tritt 
ein Drittel aus. 
Der Konvent ist dazu berufen, über Angelegenheiten, welche 
die Interessen des bremischen Gewerbewesens berühren, zu be 
raten. Er tritt im Mai und November zu ordentlichen Ver 
sammlungen zusammen; außerordentliche finden auf Wunsch der 
Gewerbekammer oder auf Antrag von 30 Mitgliedern statt. Der 
Vorsitzende der Gewerbekammer präsidiert den Versammlungen 
des Gewerbekonvents. Jedes Mitglied hat das Recht Anträge zu 
stellen. Der Gewerbekonvent wählt die Gewerbekammer. 
Die Gewerbekammer - besteht aus 27 Mitgliedern des Ge 
werbekonvents, von denen die Vertreter des Handwerks 18, die 
der Eabrikbetriebe 9 wählen. Die Wahl kann in der Regel nicht 
abgelehnt werden. Die Gewerbekammer stellt ihre Geschäfts-
	        
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