Full text : Die Handelskammern

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Vorstand.

/

Ständige
Kommissionen.

Geschäftsführung. ­


Kostendeckung.

Ferner  wählt  die  Vollversammlung  des  Deutschen  Handelstages
24  Angehörige  von  Körperschaften,  welche  Mitglieder  des  Deutschen ­
  Handelstages  sind,  in  den  Ausschuß;  die  Hälfte  von  ihnen
scheidet  mit  jeder  ordentlichen  Vollversammlung  aus.  Außerdem
kann  der  Ausschuß  sich  noch  durch  die  Zuwahl  von  8  Personen
verstärken.  Der  Ausschuß  hat  das  Recht,  dringliche  und  für  die
Vollversammlung  nicht  geeignete  Angelegenheiten  selbständig  zu
erledigen;  er  beschließt  über  die  Aufnahme  neuer  Mitglieder,
stellt  die  Jahresbeiträge  fest  und  wählt  den  Vorstand  sowie  die
ständigen  Kommissionen.
Der  Vorstand  besteht  aus  dem  Vorsitzenden  des  Ausschusses
und  seinen  beiden  Stellvertretern,  sowie  vier  weiteren  Mitgliedern
des  Ausschusses.  Er  soll  mindestens  viermal  im  Jahre  vom  Vorsitzenden ­
  einberufen  werden,  die  Verhandlungen  des  Ausschusses
vorbereiten  und  die  vorliegenden  Fragen  beraten.  Der  Vorsitzende
des  Ausschusses  präsidiert  ihm  und  ist  zugleich  Präsident  des
Deutschen  Handelstages.  Der  Präsident  vertritt  den  Handelstag
nach  außen  hin  und  darf  in  dringlichen  oder  minder  wichtigen
Angelegenheiten  selbständig  vorgehen.
Wie  den  Vorstand  setzt  der  Ausschuß  nach  jeder  ordentlichen ­
  Vollversammlung  ständige  Kommissionen  für  bestimmte
Gruppen  von  Beratungsgegenständen  zusammen.  Diese  Kommissionen ­
  bestehen  aus  Ausschußmitgliedern  und  Vertretern  von
Handelstagsmitgliedern.  An  ihren  Sitzungen  darf  der  Vorstand
teilnehmen.  Sie  haben  über  ihre  Verhandlungen  dem  Ausschuß
Bericht  zu  erstatten.  Solcher  Kommissionen  gibt  es  zurzeit  sechs,
1.  für  Verkehr,  2.  für  Geld,  Bank  und  Börse,  3.  für  Patent-,
Muster-  und  Zeichenschutz,  4.  für  Steuern,  Zölle  und  Außenhandel, ­
  5.  für  Kleinhandel  und  6.  für  Sozialpolitik.
Die  Geschäftsführung  wird  unter  der  Leitung  des  Präsidenten
von  einem  vom  Ausschuß  erwählten  Generalsekretär  besorgt.
Der  Generalsekretär  nimmt  an  den  Sitzungen  der,  Vollversammlung, ­
  des  Ausschusses,  des  Vorstandes  und  der  Ständigen  Kommissionen ­
  teil.  Dem  Generalsekretär  steht  eine  Anzahl  von  fachwissenschaftlich ­
  gebildeten  und  sonstigen  Beamten  zur  Seite.
Mit  ihrer  Hilfe  gibt  er  im  Aufträge  des  Handelstages  eine  Zeitschrift ­
  für  die  zur  Vertretung  von  Handel  und  Gewerbe  gesetzlich
berufenen  Körperschaften  unter  dem  Titel  „Handel  und  Gewerbe“
heraus.  Ebenfalls  im  Aufträge  des  Deutschen  Handelstages  gibt
dis  Handelskammer  Leipzig  durch  ihren  Syndikus  ein  „Jahrbuch
der  deutschen  Handelskammern  und  sonstigen  amtlichen  Handelsvertretungen“ ­
  heraus,  das  über  die  Geschichte,  die  Verfassung
und  die  Personalien  aller  deutschen  Handelsvertretungen  in  ausgezeichneter ­
  Weise  Auskunft  gibt.
Die  Kosten  des  Deutschen  Handelstages  werden  durch  Beiträge ­
  der  ihm  angehörenden  Körperschaften  gedeckt.  Diese  sind
nach  ihrer  Bedeutung  und  Leistungsfähigkeit  in  18  Klassen  ein-
            
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