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geteilt, die Mitglieder der untersten Klasse zahlen Jahresbeiträge
von 50 Mk., die der obersten solche von 3000 Mk.
Neben dem Deutschen Handelstag gibt es in Deutschland eine
Anzahl lokaler Handelskammerverbände. Der sächsische Handelskammertag
und der badische Handelstag sind bereits oben
erwähnt. Neben ihnen ist besonders der hessische Handelskammertag
zu nennen, der 1881 als freie Vereinigung ins
Leben gerufen wurde, aber im Jahre 1902 als Zwangsorganisation
auf unmittelbar gesetzlicher Grundlage neu errichtet
wurde. In Preußen gibt es eine Reihe freier Handelskammervereinigungen,
die Freie Vereinigung ostdeutscher
Handelskammern, die Vereinigung der Posensehen und "Westpreußischen
amtlichen Handelsvertretungen, den Verband Brandenburgischer
Handelskammern, den von der Regierung ins Leben
gerufenen Ausschuß der Handelskammern im Regierungsbezirk
Liegnitz, den Verband mitteldeutscher Handelskammern, die Vereinigung
hannoverscher Handelskammern, die Vereinigung der
Handelskammern des niederrheinisch-westfälischen Industriebezir-ks,
die Vereinigung nassauischer Handelskammern und die
Vereinigung der Handelskammern des südwestpreußischen Industriegebiets.
Die Bildung eines bayrischen Handelskammertages
ist geplant. Eine besondere Stellung nimmt der Ständige Ausschuß
der Vereinigung hannoverscher Handelskammern, der Landwirtschaftskammer
und der Handwerkskammern der Provinz Hannover
ein, welche den Ausgleich der wirtschaftlichen Gegensätze
der beteiligten Interessengruppen durch vertrauliche Aussprachen
zum Zwecke hat.
Ha ndwerkska mmern.
Das Deutsche Reich als solches hat sich, wie oben bemerkt,
mit der selbständigen Regelung des eigentlichen Handelskammer
wesens nicht beschäftigt. Dagegen hat es die Vertretung
des Handwerks durch die Novelle zur Gewerbeordnung
vom 26. Juli 1897 reichsrechtlich geordnet. In den Hansestädten,
Bayern, Württemberg und Sachsen hatte es schon vordem
in den sogen. Gewerbekammern Handwerksvertnetungen gegeben.
Jetzt wurde die Schaffung von Handwerksvertretungen in allen
Bundesstaaten, welche solche noch nicht besaßen, angeordnet. Die
neuen Handwerkskammern oder die bestehenden Gewerbe- oder
Handels- und Gewerbekammern, welche die Rechte und Pflichten
von Handwerkskammern übernehmen würden, wurden einem
einheitlichen Rechte unterstellt. Ihre Beaufsichtigung wurde den
Landeszentralbehörden übertragen, welche ihre Bezirke bestimmen
und ihre Statuten genehmigen müssen.
Andere Vereinigungen.
Handwerkskammern.