Full text: Die Handelskammern

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Mitglieder 
Kantonale 
Handels 
kam me rn. 
Kaufmännische 
Gesellschaft 
Zürich. 
über die von ibm behandelten Geschäfte. Ferner liegen 
die Protokolle des Ausschusses (der Schweizerischen Handels 
kammer) und der Delegiertenversammlungen im Druck vor. 
Endlich verfaßt der Vorort alljährlich einen „Bericht über 
Handel und Industrie der Schweiz“. Dieser umfaßte beim 
ersten Erscheinen 1878/79 30 Seiten und stellte in den letzten 
Jahren je einen Band von 200 bis 300 Seiten dar. In der 
gegenwärtigen Anordnung bringt er: Statistische Angaben, Wirt 
schaftliche Zeitfragen, Bericht über Handel und Industrie. 
Dem Schweizerischen Handels- und Industrie-Verein ge 
hörten bei seiner Begründung 14 private und 5 amtliche kantonale 
und lokale Sektionen an, sowie zwei Fach vereine. Die Zahlen 
der ersteren sind mit kleinen Schwankungen unverändert ge 
blieben und betrugen am 31. März 1905 15 und 6. Die Zahl der 
angeschlossenen Pachvereine dagegen stieg von 2 im Jahre 1870 
auf 9 im Jahre 1890 und 30 im Jahre 1905. Der Schweizerische 
Handels- und Industrie-Verein hat belebend auf die Tätigkeit 
auch der lokalen Interessenvertretungen gewirkt; zwecks aus 
reichender Vertretung ihrer Interessen sind mehrere kantonale 
Institutionen neu- oder umgeschaffen worden. 
b) Interessenvertretungen in den Kantonen. 
1. Bei der Begründung des Schweizerischen Handels- und 
Industrievereins war auch die Kaufmannschaft von Zürich 
hervorragend beteiligt gewesen. Diese hatte in dem 1855 
begründeten Börsenverein eine lose Zusammenfassung. Ur 
sprünglich nur zur Erleichterung und Förderung des Börsen 
geschäfts errichtet, sah sich dieser durch das dringende Bedürfnis 
einer Vertretung der zürcherischen Kaufmannschaft gegenüber 
den Behörden und auswärtigen Korporationen veranlaßt, seine 
Tätigkeit auszudehnen. Seine Organisation war aber zu lose, 
seine Finanzen waren zu schwach, als daß er den neuen Auf 
gaben hätte gerecht werden können. Daher wurde vom Vor 
stand des Börsenvereins selbst die Gründung einer leistungs 
fähigeren Korporation betrieben, die im November 1873 als 
„Kaufmännische Gesellschaft Zürich“ zustande kam. Neben ihr 
bestand der Börsenverein noch einige Jahre fort, bis im Jahre 
1878 die Kaufmännische Gesellschaft auch die Funktion des 
Börsenvereins, die Sorge für den Börsenverkehr, übernahm. 
Der Zweck der Kaufmännischen Gesellschaft Zürich ist 
nach ihren zuletzt im .Jahre 1900 revidierten Statuten die 
Förderung der Interessen von Handel und Industrie mittels ge 
meinsamer Beratungen und durch Vereinigung zu gemeinsamem 
Handeln. Alle dem Handel und der Industrie nahestehenden Per 
sonen, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind, können 
Mitglieder werden; der Jahresbeitrag beträgt 20 Francs. All 
jährlich findet im April eine ordentliche Generalversammlung
	        
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