Full text : Die Handelskammern

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Aeltere
Institutionen.

Handelskammern. ­


zu  einer  Art  von  Handelstag  vereinigt,  welcher  von  Zeit  zu
Zeit  zur  Besprechung  von  Fragen  des  allgemein  dänischen  Handelsinteresses ­
  Zusammentritt.  Sein  ständiger  Ausschuß,  dem  der  Vorsitzende ­
  des  Grosserer-Sozietäts-Komitees  präsidiert,  macht  von
Zeit  zu  Zeit  Eingaben  an  die  Regierung,  wird  auch  bisweilen  von
der  Regierung  um  Erklärungen  gebeten.  Eine  Verpflichtung  für
die  dänische  Regierung,  sich  mit  den  Handelsvertretungen  in
Verbindung  zu  setzen,  besteht  nicht.

Spanien.
Im  9.  Jahrhundert  wurde  in  Barzelona  ein  Consulado  del
Mar  für  die  Förderung  des  Seehandels  gegründet.  Seine  Publikationen ­
  gehören  zu  den  ältesten  Quellen  für  das  Versicherungswesen. ­
  Seit  dem  13.  Jahrhundert  bildeten  sich  an  einzelnen  Orten
Spaniens  zum  Schutz  der  Rechte  des  Handels  und  zur  allgemeinen ­
  Förderung  von  Handel  und  Gewerbe  die  Casas  de
contratacion  y  los  Consulados,  auch  kurz  Consulados  genannt.
Die  Mitglieder  und  der  Vorsitzende  dieser  Behörden  wurden
von  den  Kaufleuten  gewählt;  zur  Führung  der  Geschäfte
ernannten  die  Kollegien  Sekretäre  und  juristische  Berater.
Die  Consulados  hatten  richterliche  und  Verwaltungsfunktionen.
Sie  entschieden  über  Handelsstreitigkeiten,  Havarien  usw.,
z.  T.  bis  zum  Jahre  1868.  Länger  noch  behielten  sie
ihre  Verwaltungsbefugnisse;  sie  übten  die  Hafen-  und  Flußpolizei ­
  aus,  führten  Schiffsregister,  prüften  Lotsen,  bauten
Wege,  gründeten  Handels-  und  Gewerbeschulen  und  erstatteten
den  Behörden  Gutachten  und  Ratschläge  zur  Förderung  von
Handel,  Industrie  und  Schiffahrt.  Im  Mittelalter  und  auch
noch  in  der  neueren  Zeit  leisteten  manche  Consulados,  besonders
die  von  Burgos,  San  Sebastian,  Sevilla  und  Bilbao,  recht  Erhebliches. ­
  Die  Consulados  von  Bilbao  verfaßten  die  Ordenanzas
de  Bilbao,  eins  der  ältesten  Handelsgesetzbücher,  das  sowohl  der
napoleonischen  wie  der  amerikanischen  Gesetzgebung  zum  Vorbild ­
  gedient  hat.
In  den  Kriegen,  die  zu  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  in
Spanien  und  seinen  Kolonien  wüteten,  ging  die  Tätigkeit
der  Consulados  zurück.  Der  Staat  suchte  durch  Schaffung
verschiedenartiger  Behörden  Handel  und  Industrie  zu  fördern.
Aber  weder  die  damals  gegründeten  Handelskammern  noch
der  sie  1874  ablösende  Oberste  Rat  für  Ackerbau,  Industrie
und  Handel  mit  seinen  Provinzialkammern  und  Sektionen
stellten  wirtschaftliche  Selbstverwaltungen  oder  Interessenvertretungen ­
  dar.  Ein  Regierungsdekret  vom  2.  April  1886  suchte
in  Anlehnung  an  die  alten,  zum  Teil  noch  bestehenden  Consulados
            
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