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Frühere
Handels
kammer zu
Lissabon.
Tätigkeit.
Associa<?ao
Commercial
do Lisboa.
Associagao
Commercial
do Port;0.
Mitglieder.
Direktion.
Associagao Commercial von Lissabon und von Porto, deren erstere
im Jahre 1864, letztere 1870 für ihre erneuerten Statuten die
königliche Genehmigung erhielten.
Die Handels- und Gewerhekammer zu Lissabon wurde auf
Grund des allgemeinen Dekrets vom 10. Pebr. 1894, betreffend
Errichtung von Handels- und Gewerbekammern, begründet. Sie
zerfiel in drei Sektionen, je eine für 'den Großhandel und die
Schiffahrt, für die Industrie und den Kleinhandel. Es konnten
alle Kaufleute, Schiffer und Industrielle aufgenommen werden,
welche zwei Jahre lang Gewerbesteuer bezahlt hatten. Der Jahres
beitrag betrug 12 Milreis. Alljährlich fand eine Generalversamm
lung statt.
Die Aufgabe der Handels- und Gewerbekammer Lissabons
war die Vertretung der allgemeinen Interessen des Handels, der
Schiffahrt und der Industrie, sowie die Begründung, Unterhaltung
und Verwaltung von Anstalten und Einrichtungen, welche die
Förderung des Handels bezwecken. Die Ausübung der meisten
Funktionen der Handelskammer war einem von der Generalver
sammlung gewählten Verwaltungsrat übertragen. Dieser bestand
aus zehn Mitgliedern, von denen alljährlich ein Drittel auf drei
Jahre gewählt wurde. Präsident und Vizepräsident wurden all
jährlich von der Regierung ernannt; sie mußten verschiedenen
Sektionen entnommen werden.
Vor einigen Jahren ist die Handels- und Gewerbekammer als
Vertretung der Handels- und Gewerheinteressen wieder durch eine
freie Vereinigung, eine Associagao Commercial, wie sie in Porto
besteht, ersetzt worden.
Die Associagao Commercial do Porto, welche im Jahre 1834
begründet wurde, beruht noch jetzt auf ihren Statuten vom
19. Februar 1870. Sie ist ein zur Vertretung der Handels
interessen gegründeter Verein von Kaufleuten Portos und seiner
Umgebung. Ihr Sitz ist seit 1841 das Börsengebäude von Porto.
Als Mitglieder können Kaufleute, Vertreter von Aktien
gesellschaften, Makler und Handelsagenten jeder Nationalität
aufgenommen werden, deren schriftliches Aufnahmegesuch, durch
die Empfehlung eines Korporationsmitgliedes unterstützt, die
Genehmigung der Direktion findet. Die Mitglieder zahlen einen
Jahresbeitrag von 4,8 Milreis-. In gewissen Fällen können sie
aus der Korporation ausgeschlossen werden. Sie haben das Recht,
die Anstalten und Einrichtungen der Korporation, insbesondere
das Lesekabinett zu benutzen, die Generalversammlungen zu be
suchen und das Wahlrecht auszuüben. Sie sind auch berechtigt,
Personen, welche von außerhalb nach Porto kommen, für zwei
Monate bei der Kammer einzuführen. Die Korporation besaß
am 31. Dezember 1905 33 Ehrenmitglieder und 521 ordentliche
Mitglieder.
Die Rechte der Associa^ao Commercial werden von einer all-