Full text: Die Handelskammern

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Frühere 
Handels 
kammer zu 
Lissabon. 
Tätigkeit. 
Associa<?ao 
Commercial 
do Lisboa. 
Associagao 
Commercial 
do Port;0. 
Mitglieder. 
Direktion. 
Associagao Commercial von Lissabon und von Porto, deren erstere 
im Jahre 1864, letztere 1870 für ihre erneuerten Statuten die 
königliche Genehmigung erhielten. 
Die Handels- und Gewerhekammer zu Lissabon wurde auf 
Grund des allgemeinen Dekrets vom 10. Pebr. 1894, betreffend 
Errichtung von Handels- und Gewerbekammern, begründet. Sie 
zerfiel in drei Sektionen, je eine für 'den Großhandel und die 
Schiffahrt, für die Industrie und den Kleinhandel. Es konnten 
alle Kaufleute, Schiffer und Industrielle aufgenommen werden, 
welche zwei Jahre lang Gewerbesteuer bezahlt hatten. Der Jahres 
beitrag betrug 12 Milreis. Alljährlich fand eine Generalversamm 
lung statt. 
Die Aufgabe der Handels- und Gewerbekammer Lissabons 
war die Vertretung der allgemeinen Interessen des Handels, der 
Schiffahrt und der Industrie, sowie die Begründung, Unterhaltung 
und Verwaltung von Anstalten und Einrichtungen, welche die 
Förderung des Handels bezwecken. Die Ausübung der meisten 
Funktionen der Handelskammer war einem von der Generalver 
sammlung gewählten Verwaltungsrat übertragen. Dieser bestand 
aus zehn Mitgliedern, von denen alljährlich ein Drittel auf drei 
Jahre gewählt wurde. Präsident und Vizepräsident wurden all 
jährlich von der Regierung ernannt; sie mußten verschiedenen 
Sektionen entnommen werden. 
Vor einigen Jahren ist die Handels- und Gewerbekammer als 
Vertretung der Handels- und Gewerheinteressen wieder durch eine 
freie Vereinigung, eine Associagao Commercial, wie sie in Porto 
besteht, ersetzt worden. 
Die Associagao Commercial do Porto, welche im Jahre 1834 
begründet wurde, beruht noch jetzt auf ihren Statuten vom 
19. Februar 1870. Sie ist ein zur Vertretung der Handels 
interessen gegründeter Verein von Kaufleuten Portos und seiner 
Umgebung. Ihr Sitz ist seit 1841 das Börsengebäude von Porto. 
Als Mitglieder können Kaufleute, Vertreter von Aktien 
gesellschaften, Makler und Handelsagenten jeder Nationalität 
aufgenommen werden, deren schriftliches Aufnahmegesuch, durch 
die Empfehlung eines Korporationsmitgliedes unterstützt, die 
Genehmigung der Direktion findet. Die Mitglieder zahlen einen 
Jahresbeitrag von 4,8 Milreis-. In gewissen Fällen können sie 
aus der Korporation ausgeschlossen werden. Sie haben das Recht, 
die Anstalten und Einrichtungen der Korporation, insbesondere 
das Lesekabinett zu benutzen, die Generalversammlungen zu be 
suchen und das Wahlrecht auszuüben. Sie sind auch berechtigt, 
Personen, welche von außerhalb nach Porto kommen, für zwei 
Monate bei der Kammer einzuführen. Die Korporation besaß 
am 31. Dezember 1905 33 Ehrenmitglieder und 521 ordentliche 
Mitglieder. 
Die Rechte der Associa^ao Commercial werden von einer all-
	        
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