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Zeiten, wenn die Privatindustrie — hier offenbar unabhängig von
den Löhnen der Staatsbetriebe! — die Löhne herabsetze.
Und noch ein Widerspruch! Wenn der Arbeiter »genau
so wie der Beamte« überlegen muss, ob er sich den Staatsdienst
mit sicherem aber niedrigerem Einkommen oder den Privatdienst
mit unsicherem höherem Einkommen wählen soll, dann
muss dem Arbeiter auch genau die gleich sichere Grundlage geschaffen
werden, so dass er wirklich wie der Beamte der Alternative
gegenübersteht, also jene Sicherheit der Dienstesverwendung,
wie sie eben in Privatstellungen nicht zu finden ist, und
diese Sicherheit soll nicht auf das Wohlwollen, sondern mindestens
auf die Disziplinarvorschriften gegründet sein. Daran knüpft sich
übrigens von selbst auch das weitere Moment, dass der tatsächliche
Zustand, das tatsächliche Behalten der Arbeiter, auch dort,
wo die Tradition ein starkes Element ist, niemals gleiche Sicherheit
gibt wie die eingeräumte rechtliche Basis eines dauernden
Arbeitsverhältnisses.
Ad 4. Ueber die besondere Zahlung von Ueberleistungen,
Ueberstunden u. dgl. als ein angebliches Hindernis gegen die Stabilisierung
ist kaum ernst zu diskutieren, denn dass für solche
besondere Leistungen besondere Zahlungen auch an die stabilisierten
Arbeiter gemacht werden können, bedarf wohl keines Beweises.
Warum wird nicht in diesem Gedanken die Analogie zum
Beamten herangezogen, der bei wiederholten oder dauernden aussergewöhnlichen
Dienstleistungen durch raschere Beförderung, wenigstens
Aufsteigen in eine höhere Gehaltsklasse gar nicht selten,
aber auch durch fallweise Remunerationen speziell entlohnt wird f
— Ein Unterschied zwischen physischer und geistiger Arbeit muss
freilich bei aussergewöhnlicher Inanspruchnahme berücksichtigt
werden. Die physischen Kräfte versagen in solchen Fällen rascher,
mindestens muss die aussergewölmliche Inanspruchnahme durch
aussergewöhnliche Nahrungszufuhr unterstützt werden: was aber
alles nur die raschere und unmittelbarere Entlohnung des physisch
Arbeitenden auch im Falle eines stabilisierten Arbeitsverhältnisses
motiviert. Und schliesslich: erhält nicht gerade der
Beamte bei Erhöhung seiner Verpflegungskosten wegen auswärtiger
Dienstesverwendung (ausserhalb des Wohnsitzes) ganz fix
geregelte Taggelder ? Solche Dinge sind bei den Einwendungen
gegen die Stabilisierung völlig vergessen, die Parallele zum Beamten
ist nur einseitig verwendet worden.