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nicht zu verkennen. Dass die Bitte der Arbeiter um kürzere Lohna
u s z a h 1 u n g s perioden damit nichts zu tun hat, bedarf wohl
keiner besonderen Beweisführung J ).
Inwieweit es richtig ist, dass die Monatlöhnung die Akkordlöhnung
unmöglich mache, wird noch in anderem Zusammenhänge
zu berühren sein.
Ad 7. Dem letzten oben angeführten Einwand muss entgegnet
werden, dass er beweist, wie wenig man dem eigentlichen
Kern des Stabilisierungsproblems zu Leibe gerückt ist. Als ob
es sich darum handelte, eine Stabilisierung der Arbeitsverhältnisse
vorzunehmen, weil die Gefahr besteht, dass die Werkstätten der
Staatsbahnverwaltung ihre Arbeitskräfte eines Tages verlieren
können, also der Arbeitskräfte entblösst dastehen! Nein, darin
ist das Problem nicht zu suchen. Sondern um ein besonderes
Prinzip der Arbeitsorganisation handelt es sich, um die Ueberführung
der gemeinwirtschaftlichen Arbeitsverhältnisse auf das
Prinzip der beruflichen Organisation mit Pflichterfüllung auf der
einen, Existenzsicherung auf der anderen Seite.
Diese Argumentation der Verwaltung gegen die Stabilisierung
der Werkstättenarbeiter scheint nun aber wohl der Verwaltung
selbst offenbar nicht ganz ausreichend; sie sucht der Stabilisierungsfrage
neuestens mit dem Bedenken zu begegnen, dass die
Stabilisierung zu einer Abnahme der Produktivität der
eingestellten, also stabilisierten Arbeitskräfte führe, mit einem Wort,
dass für die Gesamtwirtschaft notwendig eine Schädigung von der
Stabilisierung gewärtigt werden müsse. Dieses Bedenken würde allerdings,
wenn es den Tatsachen entspräche, überaus schwer wiegen,
und wenn man einer solchen Wirkung der Stabilisierung nicht auf
irgend einem Wege begegnete, wenn sie nicht paralysiert werden
könnte, wenn also, wie Bernstein sagt, der Schlendrian in
der Fabrik auf die Tagesordnung käme, wenn der wirtschaftliche
Geist sozusagen darunter leiden müsste, dann müsste man wohl
auch über das Organisationsprinzip den Stab brechen.
1) Dass der Uebergang zu Monatslöhnen eine Lohnsteigerung von 2O°/ 0 (statt
für 300 Tage für 365 Tage) in sich schliessen müsse, wie die Verwaltung der Kammer
gegenüber geltend macht, trifft nicht zu. Spricht doch nicht einmal die Petition
der Arbeiter von der Lohnzahlung für Sonntage. Der Monatlohn wäre etwa auf 26-bis
27 fachen bisherigen Taglohn festzusetzen. Die »erheblichen Schwierigkeiten«, die
die Verwaltung hiegegen einwendet, würden bei gutem Willen überwunden werden
können.