II.
Juristische und wirtschaftstheoretische Behandlung
des Unterschiedes von Zeit- und Werklohn vertrag.
Die Frage nach der rechtlichen Tragweite der Unterscheidung
von Zeitlohn einerseits und Werklohn oder sogenanntem Akkordlohn
anderseits hat zwei Seiten. Zunächst fragt es sich, ob
diese Unterscheidung in einer Differenzierung der rechtlichen Grundlagen
der Arbeitsverhältnisse wurzelt, d. h. mit anderen Worten,
ob es zwei ihrem Wesen nach verschiedene Vertragstypen sind,
die den beiden Kategorien von Arbeitsverhältnissen zugrunde
liegen. Und weiter geht die Fragestellung, gleichviel wie man
sich zur ersten Frage verhält, zustimmend oder abweichend, dahin
, ob die Unterscheidung rechtlich bedeutsame Konsequenzen
nach sich zieht.
Die Erörterung dieser Fragen führt naturgemäss zu einer
Auseinandersetzung mit der juristischen Literatur.
Die erste Seite der Frage ist im Hinblicke auf das positive
Recht, und zwar sowohl das römische Recht als das bürgerliche
Gesetzbuch, dadurch komplizierter, dass die Parallele zum Gegensatz
von locatio conductio operarum und locatio conductio operis,
beziehungsweise von Dienst- uud Werkvertrag nahe liegt.
So ganz klar liegen die Dinge in der rechtswissenschaftlichen
Literatur denn auch nicht. Nicht einmal darüber, ob ein solcher
Parallelismus in dem Sinne anzunehmen ist, dass der Tatsachen-Differenzierung
die rechtliche kongruent sei. In erster Linie kommt
für uns der Standpunkt des Standard-work über den deutschen Arbeitsvertrag
von Lotmar in Betracht 1 ). Wie wir schon gesehen haben,
i) Für die Abgrenzung des Begriffes »Arbeitsvertrag« ist in erster Linie auf das
i. Kapitel des i. Abschn. seines mehrzitierten Buches zu verweisen, das auch für den
Nationalökonomen überaus wertvolle Betrachtungen enthält., insbes. S. 53—60.