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der wirtschaftlichen Parteien, also Sache der praktischen Politik.
Die berufliche Interessenorganisation ist doch wohl so weit erstarkt,
dass es als die Aufgabe der Interessenten selbst bezeichnet
werden darf, die Initiative auch auf diesem Gebiete zu ergreifen,
um die gedankenlos in den Tag hinein wirtschaftenden staatlichen,
vor allem aber kommunalen Aemter und Verwaltungskommissionen
auf ihre Aufgaben hinsichtlich der Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses
aufmerksam zu machen.
Wohl aber gilt es hier, die Stellungnahme jener gemeinwirtschaftlichen
Verwaltungen kennen zu lernen, deren ablehnende Haltung
gegenüber dem Stabilisierungsproblem sich auf wirklich ernste
Argumente glaubt stützen zu können. Die eingehendste Erörterung
dieses Fragenkomplexes dürfte sich, so weit ich sehe, in den Kommissionsverhandlungen
der zweiten Kammer des badischen Landtages
über das Budget der Verkehrsanstalten abgespielt haben.
Sie sollen hier in erster Linie herangezogen werden.
Wiederholt schon hatten die Werkstätten- und Maschinenhausarbeiter,
aber auch die Güterbegleiter und Bremser J ) der badischen
Staatseisenbahnen sowohl an die grossherzogliche Generaldirektion
der Staatsbahnen als auch an den Landtag die Bitte
um Anstellung und Regelung ihrer Einkommensverhältnisse gerichtet,
ohne dass sie einen Erfolg erzielen konnten. Sie glaubten
ihre Bitte mit um so grösserer Berechtigung auch dem letzten
Landtag (1903/4) vorlegen zu können, als seitens der badischen
Staatsbahnverwaltung bereits seit geraumer Zeit, ähnlich wie bei
anderen deutschen Staatsbahnverwaltungen, für eine Reihe von
Bedienstetenkategorien des Bahnbetriebes systemisierte (etatmässige)
Stellen geschaffen sind mit bestimmtem Anfangsgehalt und
Dienst- und Alterszulagen (meist Biennal- und Triennalzulagen)
und Wohnungsgeld, nebst sonstigen Nebeneinnahmen an Fahrtbezügen,
Ersparnisprämien, Dienstkleidung u. s. f. Diese festen
Anstellungsverhäitnisse (i. e. Stabilisierung) sind geschaffen für das
Bahnhofs- und Zugbegleitpersonal, für das Personal des Abfertigungs-
und Zugförderungsdienstes, also Schaffner, Portiers, Wagenwärter,
Weichen- und Stationswärter, Lokomotivführer und -Heizer.
1) Das Petit der Arbeiter geht u. a: auf: 1. Anstellung aller über 10 Jahre bei
der Bahn beschäftigten Arbeiter, 2. Verbesserung der Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung,
3. Lohnerhöhung, 4. Bezahlung der gesetzlichen Feiertage, resp. Bezahlung
von Monatsgehältern, 5. einen genügenden, den »vertragsmässig Angestellten«
gleichkommenden Urlaub mit Bezahlung, 6. Gewährung von Wohnungsgeldzuschuss.