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VI.
Kritik der Lohnverkürzungen, insbesondere des Zeitprämiensystems
.
Das Festhalten an einem einmal eingeräumten Werklohnsatz
ist nach dem heutigen Stand der Dinge beim Werklohnsystem eine
der unerlässlichen Voraussetzungen für die Befestigung des Vertrauens
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und eben damit
auch für die friedliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses. Eine
nur einigermassen tiefergehende Verfolgung der Zusammenhänge
führt denn auch dazu, dass dieses Problem in den Vordergrund
aller lohnpolitischen Bestrebungen gerückt werden muss, die auf
eine wirkliche Harmonie zwischen den Arbeiterinteressen und den
Interessen der Allgemeinheit ohne zukunftsstaatliche Phantasmagorien
gerichtet sind.
Dass die Arbeiterpartei vielfach die Werklöhnung schlechthin
bekämpft, hat freilich verschiedene Gründe. Dass ■ die industrielle
Reservearmee eine Verminderung erfahren müsste, wenn
— insbesondere bei entsprechend verminderter Arbeitszeit — der
Zeitlohn die einzig geltende Lohnform würde, wenn auf Grund
dieser Lohnform dem einzelnen Arbeiter ein gewisser Spielraum
in der Anspannung seiner Arbeitskraft gelassen wäre; dass eine
Rücksichtnahme seitens des einzelnen Arbeiters auf die Gesamtinteressen
der Arbeiterschaft nur zu erwarten sei, wenn die Intensität,
mit der die Arbeitskraft in Anspruch genommen wird, nicht
unmittelbar einen Rückschlag auf die Einkommenshöhe des betreffenden
Arbeiters bewirkt; dass aber eine solche Herabsetzung
der Durchschnittsleistung jedes Arbeiters eine notwendige Massregel
zur Kompensierung der Produktivitätssteigerung kraft der
Fortschritte der Technik sei: das alles und Aehnliches sind Ge