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a) bei gleichbleibendem Aufwand an Betriebskapital (Lohnaufwand)
Vermehrung der Produktion oder
b) bei gleichbleibendem Produktionsumfang Verminderung
der Arbeiterzahl (da ja die Steigerung der Arbeitsleistung
des einzelnen die Entlassung eines Bruchteiles ermöglicht)
und damit Ersparung an Betriebskapital (Lohnaufwand),
Es ist genau der gleiche Kausalzusammenhang beim Zeitprämiensystem
festzustellen wie beim »Akkordreissen«, beim »cutting-rates«
im Werklohnsystem. Es ist natürlich, wenn man die
verschiedenen Abarten des besprochenen Zeitprämiensystems vergleicht,
auch zu unterscheiden, ob die Prämie sich auf 30 oder
50 oder 70 Proz. des Lohnwertes der ersparten Zeit stellt, oder
gar auf 90 Proz.; denn in dem Masse, als die Prämie prozentuell
wächst, nähert sich das System in seinem Erfolg bezüglich des
Lohnanteiles an der Produkteinheit dem reinen Werklohnsystem
mit konstantem Werklohnsatz. Der Unterschied der Abarten ist
aber nur ein gradueller (d. h. betrifft nur die Quantität) nicht ein
virtueller, und es gilt gegen das Prinzip, gegen den beim Zeitprämiensystem
wie beim cutting-rates tatsächlich realisierten Gedanken
der Verminderung des auf die Produkteinheit entfallenden
Lohnbetrages Stellung zu nehmen.
Was man vor sich hat, ist in allen Fällen Steigerung der Produktivität
aus der Entwicklung der Arbeitspotenzen allein, mit der
Wirkung, dass der Ertrag dieser Steigerung zum grossen Teil
nicht dem Arbeiter, sondern dem Arbeitgeber zur freien Verfügung
zufällt. Die Beurteilung des ganzen Erscheinungskomplexes
hat daher zwei Eventualitäten im Auge zu behalten:
1. Verbilligung der Produkte im freien Verkehr und damit
Erhöhung der Kaufmöglichkeit für einen grösseren Kreis
von Käufern,
2. Erhöhung des Einkommens des Unternehmers.
Ein drittes ist natürlich die Verbindung beider Eventualitäten.
Der Fall kommt aber für die Beurteilung nicht besonders in Betracht,
da, wie zu zeigen sein wird, die Kritik jeder der beiden
Eventualitäten auch die Kombination beider sozialökonomisch in
das richtige Licht setzt.
1. Was die Warenverbilligung anlangt, ist zu fragen:
»wie weit geht sie?« und welche Wirkungen sind zu erwarten?
Die Ersparung am Arbeitslohn kann vollständig in der Ermässigung
der Warenpreise aufgehen, entscheidend hiefür kann