77
VII.
Zur Stabilisierung gemeinwirtschaftlicher Arbeitsverhältnisse.
i. Theoretisches zum Grundgedanken des Stabilisierungsproblemes.
In den vorstehenden Abschnitten wurde bei allen Erörterungen
über das Problem der Lohnbemessungsmethode von der Voraussetzung
ausgegangen, dass das Arbeitsverhältnis die Grundlage
bildet für die spekulativen Erwerbszwecken dienende
Privatunternehmung. Es war mithin damit zu
rechnen, dass sich zwei individualwirtschaftliche Interessensphären
scheinbar ausschliesslich antagonistisch gegenüberstehen. Dass
und inwieweit dies nur »scheinbar« angenommen werden kann, dass
tatsächlich die Beziehungen zwischen den beiden Interessenkreisen
durch die Erkenntnis der wechselseitigen Abhängigkeit eine Förderung
erfahren müssten, weil die Interessen weit harmonischer
zusammenstehen, als es eben nur den Anschein hat, dass nicht
Uebervorteilung des einen Teiles Nutzen des andern ist, das alles
dürfte aus den Ausführungen des letzten Abschnittes wohl auch
genugsam hervorgehen.
Mit der Betrachtung der eigentümlichen Rolle, die der Lohnbemessung
bei solchen Arbeitsverhältnissen zukommt, würde natürlich
der Wirkungskreis des Lohnbemessungsproblemes nur unvollkommen
erfasst werden, denn man hat es nicht mehr bloss
mit Arbeitsverhältnissen zu tun, in denen kapitalistische Erwerbsunternehmungen
die Arbeitgeber sind, sondern, und zwar namentlich
dank einer veränderten Auffassung von den wirtschaftlichen
Aufgaben des politischen Gemeinwesens, mit einer wachsenden
Zahl grosser Betriebe auf öffentlichrechtlicher Grundlage. Auch