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und wirtschaftlichen Organismus entgegengearbeitet werden kann,
wo immer auch nur einigermassen zur Korrektur dieser Schwächen
des freien Arbeitsverhältnisses etwas geschehen kann, dort
muss der Hebel auch wirklich eingesetzt werden. Dies ist um
so notwendiger, als immer noch auch in unseren Tagen zu beobachten
ist, dass auf manchen Wirtschaftsgebieten die Tendenz
herrscht, langperiodische Arbeitsverhältnisse in kurzfristige zu verwandeln
(Verdrängung des Gesindes durch Taglöhner im landwirtschaftlichen
Betrieb). Perpetuierung des Arbeitsverhältnisses
auf rechtlicher Grundlage, die Einräumung eines gewissen Rechtes
auf einen einmal übertragenen Wirkungskreis als Arbeiter überall
dort, wo solches möglich ist, muss als ein therapeutisches Mittel
Anerkennung finden 1 ).
Durch ein sehr einfaches Raisonnement gelangt man im Anschluss
an den Gedanken der Existenzsicherung zu einem anderen
Postulat des Stabilisierungsproblemes, das gewissermassen gleichfalls
dem Prinzip entspricht, Uebervorteilungen seitens des Arbeitgebers
hintanzuhalten. Man kann nämlich noch weiter geltend
machen, dass, um Uebervorteilungen vorzubeugen, berücksichtigt
werden muss, dass der Arbeiter, der längere Zeit hindurch seiner
bestimmten Arbeitsaufgabe in gleichmässiger, vollständig zufriedenstellender
Weise obgelegen ist, dann eine immer grössere Fertigkeit,
aber auch Verlässlichkeit entwickeln wird, die nicht nur in
seinem Interesse, sondern auch zum Nutzen des Arbeitgebers wirksam
werden. Man wird ferner sagen müssen, dass die Sicherstellung der
Existenz den wechselnden Lebensverhältnissen des Arbeiters, der
Steigerung der Aufwandsansprüche, die an ihn herantreten, Rechnung
tragen muss, dass also diese Sicherung sich nicht in der Zusicherung
eines absoluten, fixen Arbeitsentgeltes erschöpfen darf,
sondern dass das Arbeitseinkommen auch einer Entwicklung unterliegt,
die eine Ausgestaltung der Lebensführung in materieller wie
immaterieller Hinsicht ermöglicht. Mit der Dauer der Ausübung
einer bestimmten Tätigkeit wird ganz überwiegend oft eine besondere
Eignung der Arbeitskraft für jene Tätigkeit herbeigeführt
und damit eine Erhöhung des Wertes der Arbeitskraft bewirkt,
so dass die so entwickelte Qualifikation auf dem Arbeitsmarkte
an und für sich schon regelmässig nur mit höherem Aufwand
i) Philippovich betont wohl die Sicherung des Arbeiters »durch angemessenen
Lohn und Fürsorge im Falle der Arbeitsunfähigkeit«, die Perpetuierung des Arbeitsverhältnisses
selbst erwähnt er nicht (Grundriss I., 5. Aufl. S. 122).