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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
Frankreich bestanden 1891: 1374 und 1897: 1459 berufsmäßige
Stellenvermittelungsbetriebe. Im Durchschnitt von 1890—1897 haben
rund 1400 dieser Betriebe nach amtlichen Erhebungen 1698 019 Ge
suche von Arbeitern und 1 160015 Angebote von Arbeitgebern erledigt
und 598 447 feste und 334 375 vorübergehende Anstellungen vermittelt.
Die Hauptmasse der Tätigkeit und der Vermittlerbetriebe selbst er
streckt sich auf Dienstboten. Nicht ganz 500 Vermittlerbetriebe
kommen auf die übrigen Berufsarten. In Österreich gab es Anfang
1896: 916 gewerbsmäßige Stellenvermittler, die 1895: 180692 Stellen
vermittelt hatten. Vom preußischen Handelsministerium sind für 1895
in Preußen 5 216 gewerbsmäßige Stellenvermittler festgestellt, von
denen 1646 nur für Gesinde tätig waren.
Die gewerbsmäßige Stellenvermittelung hat manchen Nachteil.
Der Arbeiter hat bei ihrer Benutzung Gebühren zu zahlen, die für
ihn oft eine recht fühlbare Belastung darstellen. In Frankreich z. B.
wird von vielen Vermittlern eine Einschreibegebühr, meist über 15, in
zahlreichen Fällen über 50 Centimes und weiter, falls eine Stelle ver
schafft worden ist, eine Vermittelungsgebühr entweder in festem Be
trage (0,50—2,50 Frs., zum Teil noch höher) oder im Verhältnis zum
Lohn (1—6 o/o, zum Teil 10 o/o des Jahreslohnes) erhoben. In Preußen
waren nach den erwähnten Erhebungen des Handelsministers für 1895
die Gebühren selten unter 50 Pf., bei 668 Vermittlern mehr als 3 M.,
in manchen Fällen geradezu von ungebührlicher Höhe. Daß Arbeitern,
die ihre bisherige Arbeitsgelegenheit schon tatsächlich eingebüßt haben,
unter Umständen solche Gebühren unerschwinglich sind und deshalb
die Benutzung der Dienste der Vermittler verhindern, ist nicht zu
leugnen. Dazu kommt, daß die Vermittler, weil sie bei jeder neuen
Vermittelung abermals Gebühren erhalten, oft genug der Versuchung
erliegen, im Interesse ihres Erwerbes die Leute, denen sie Stellungen
vermittelt haben, zu baldigem neuen Wechsel zu veranlassen. Nament
lich bei ländlichen Arbeitern haben sich in dieser Hinsicht ernste Miß
stände gezeigt, die sich bis zur Verleitung zum Kontraktbruch
steigerten. Auch in anderer Beziehung sind Mängel zu Tage getreten, da
sich viele unlautere Elemente nach diesem Berufe drängen, der bei weniger
gewissenhafter Arbeit ohne besondere Anstrengung einen Erwerb und
die Anknüpfung von vorteilhaften Beziehungen ermöglicht. Nach den
erwähnten Erhebungen des preußischen Handelsministers war über
‘/s der gewerbsmäßigen Stellenvermittler — meist wegen Diebstahl,
Hehlerei, Betrug oder Unterschlagung — vorbestraft. Auch in anderen
deutschen Bundesstaaten sind ähnliche Mißstände festgestellt worden.
Es kann hiernach nicht auffallen, daß das Stellenvermittlergewerbe
Verwaltungsbehörden und Gesetzgebung wiederholt beschäftigt hat
und noch beschäftigt. In Frankreich ist das Gewerbe 1852 konzessions-