Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
Frankreich bestanden 1891: 1374 und 1897: 1459 berufsmäßige 
Stellenvermittelungsbetriebe. Im Durchschnitt von 1890—1897 haben 
rund 1400 dieser Betriebe nach amtlichen Erhebungen 1698 019 Ge 
suche von Arbeitern und 1 160015 Angebote von Arbeitgebern erledigt 
und 598 447 feste und 334 375 vorübergehende Anstellungen vermittelt. 
Die Hauptmasse der Tätigkeit und der Vermittlerbetriebe selbst er 
streckt sich auf Dienstboten. Nicht ganz 500 Vermittlerbetriebe 
kommen auf die übrigen Berufsarten. In Österreich gab es Anfang 
1896: 916 gewerbsmäßige Stellenvermittler, die 1895: 180692 Stellen 
vermittelt hatten. Vom preußischen Handelsministerium sind für 1895 
in Preußen 5 216 gewerbsmäßige Stellenvermittler festgestellt, von 
denen 1646 nur für Gesinde tätig waren. 
Die gewerbsmäßige Stellenvermittelung hat manchen Nachteil. 
Der Arbeiter hat bei ihrer Benutzung Gebühren zu zahlen, die für 
ihn oft eine recht fühlbare Belastung darstellen. In Frankreich z. B. 
wird von vielen Vermittlern eine Einschreibegebühr, meist über 15, in 
zahlreichen Fällen über 50 Centimes und weiter, falls eine Stelle ver 
schafft worden ist, eine Vermittelungsgebühr entweder in festem Be 
trage (0,50—2,50 Frs., zum Teil noch höher) oder im Verhältnis zum 
Lohn (1—6 o/o, zum Teil 10 o/o des Jahreslohnes) erhoben. In Preußen 
waren nach den erwähnten Erhebungen des Handelsministers für 1895 
die Gebühren selten unter 50 Pf., bei 668 Vermittlern mehr als 3 M., 
in manchen Fällen geradezu von ungebührlicher Höhe. Daß Arbeitern, 
die ihre bisherige Arbeitsgelegenheit schon tatsächlich eingebüßt haben, 
unter Umständen solche Gebühren unerschwinglich sind und deshalb 
die Benutzung der Dienste der Vermittler verhindern, ist nicht zu 
leugnen. Dazu kommt, daß die Vermittler, weil sie bei jeder neuen 
Vermittelung abermals Gebühren erhalten, oft genug der Versuchung 
erliegen, im Interesse ihres Erwerbes die Leute, denen sie Stellungen 
vermittelt haben, zu baldigem neuen Wechsel zu veranlassen. Nament 
lich bei ländlichen Arbeitern haben sich in dieser Hinsicht ernste Miß 
stände gezeigt, die sich bis zur Verleitung zum Kontraktbruch 
steigerten. Auch in anderer Beziehung sind Mängel zu Tage getreten, da 
sich viele unlautere Elemente nach diesem Berufe drängen, der bei weniger 
gewissenhafter Arbeit ohne besondere Anstrengung einen Erwerb und 
die Anknüpfung von vorteilhaften Beziehungen ermöglicht. Nach den 
erwähnten Erhebungen des preußischen Handelsministers war über 
‘/s der gewerbsmäßigen Stellenvermittler — meist wegen Diebstahl, 
Hehlerei, Betrug oder Unterschlagung — vorbestraft. Auch in anderen 
deutschen Bundesstaaten sind ähnliche Mißstände festgestellt worden. 
Es kann hiernach nicht auffallen, daß das Stellenvermittlergewerbe 
Verwaltungsbehörden und Gesetzgebung wiederholt beschäftigt hat 
und noch beschäftigt. In Frankreich ist das Gewerbe 1852 konzessions-
	        
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