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I. Teil. Allgemeines.
Voraussetzung einer ihrer Aufgabe gewachsenen Sozialpolitik unter
schätzt oder ganz übersehen.
§ 2. Die soziale Erkenntnis. Zu einer Sozialpolitik würde es auf
Grund der in § 1 besprochenen sachlichen Voraussetzungen allein
schwerlich gekommen sein. Es mußten zunächst auch noch geistige
(intellektuelle) Voraussetzungen hinzutreten. Nicht schon die Tat
sache, daß mit der erwähnten Umwälzung ein Auseinanderrücken der
an dem Wirtschaftsleben beteiligten Volksklassen und eine Reihe
ernster materieller und sittlicher Mißstände verbunden war, konnte zur
Entwickelung der Sozialpolitik führen. Es hat schon größere Gegensätze
und schlimmere Mißstände gegeben und gibt es außerhalb der Kultur
staaten noch, ohne daß deshalb eine Sozialpolitik bemerkbar ist, die
den Mißständen auf der ganzen Linie entgegen zu wirken sucht. Selbst
vereinzelte und gelegentliche sozialpolitische Maßnahmen sind in manchen
Zeiten und Gebieten mit weit verbreiteten und tiefgreifenden Miß
ständen selten. Zum Teil erklärt sich das daraus, daß die Lage der
unteren Volksschichten zu elend war, um noch die Kraft zu einer
Reaktion dagegen erwachsen zu lassen. Aber noch mehr läßt sich die
erwähnte Erscheinung darauf zurückführen, daß die soziale Erkenntnis
fehlte, d. h. daß die Mißstände, die wir vom Stande unserer Erkenntnis
aus wahrnehmen, nicht als solche von den beteiligten und anderen
Kreisen und den Organen der Staatsgewalt erkannt und empfunden
wurden. Die Mißstände müssen vor allem auch den von ihnen be
troffenen Schichten zum Bewußtsein gekommen sein. Eine Sozialpolitik
im heutigen Sinne des Wortes ist nicht denkbar, wenn die schwachen
und bedrängten Schichten die Mißstände ihrer Lage nicht als drückend
empfinden, wenn sie sich darin als in etwas Unabänderliches willenlos fügen.
Erst auf dem Boden der Erkenntnis der Übelstände in den breiten
Massen des Volkes erwächst ein Sehnen und Streben nach besseren
Verhältnissen, das stark genug ist, Versuche zur Selbsthilfe auszulösen
und auch den nicht von den Mißständen unmittelbar betroffenen Kreisen
und den Trägern der öffentlichen Gewalt die Gefahren, die für das
Gesamtinteresse daraus erwachsen, in voller Schärfe zum Bewußtsein
zu bringen. Ohne soziale Erkenntnis gibt es keine Sozialpolitik.
Das 19. Jahrhundert hat gerade in dieser Beziehung die Verhältnisse
wesentlich umgestaltet. Ein neuer Geist ist in die Massen gedrungen.
Nicht nur aus rechtlicher, auch aus geistiger Gebundenheit sind sie
herausgehoben. Der Stand des allgemeinen Wissens ist dank der Verall
gemeinerung und Verbesserung des elementaren Schulwesens in den
breiten Volksschichten beträchtlich erhöht. Die geistige Regsamkeit,
die Fähigkeit, die Dinge um sich herum zu beobachten und zu unter
scheiden, ist gewachsen. Die Verbreitung der Presse, die — gestützt
auf das leistungsfähige Nachrichten Verkehrswesen — in die einfachsten