Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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I. Teil. Allgemeines. 
Voraussetzung einer ihrer Aufgabe gewachsenen Sozialpolitik unter 
schätzt oder ganz übersehen. 
§ 2. Die soziale Erkenntnis. Zu einer Sozialpolitik würde es auf 
Grund der in § 1 besprochenen sachlichen Voraussetzungen allein 
schwerlich gekommen sein. Es mußten zunächst auch noch geistige 
(intellektuelle) Voraussetzungen hinzutreten. Nicht schon die Tat 
sache, daß mit der erwähnten Umwälzung ein Auseinanderrücken der 
an dem Wirtschaftsleben beteiligten Volksklassen und eine Reihe 
ernster materieller und sittlicher Mißstände verbunden war, konnte zur 
Entwickelung der Sozialpolitik führen. Es hat schon größere Gegensätze 
und schlimmere Mißstände gegeben und gibt es außerhalb der Kultur 
staaten noch, ohne daß deshalb eine Sozialpolitik bemerkbar ist, die 
den Mißständen auf der ganzen Linie entgegen zu wirken sucht. Selbst 
vereinzelte und gelegentliche sozialpolitische Maßnahmen sind in manchen 
Zeiten und Gebieten mit weit verbreiteten und tiefgreifenden Miß 
ständen selten. Zum Teil erklärt sich das daraus, daß die Lage der 
unteren Volksschichten zu elend war, um noch die Kraft zu einer 
Reaktion dagegen erwachsen zu lassen. Aber noch mehr läßt sich die 
erwähnte Erscheinung darauf zurückführen, daß die soziale Erkenntnis 
fehlte, d. h. daß die Mißstände, die wir vom Stande unserer Erkenntnis 
aus wahrnehmen, nicht als solche von den beteiligten und anderen 
Kreisen und den Organen der Staatsgewalt erkannt und empfunden 
wurden. Die Mißstände müssen vor allem auch den von ihnen be 
troffenen Schichten zum Bewußtsein gekommen sein. Eine Sozialpolitik 
im heutigen Sinne des Wortes ist nicht denkbar, wenn die schwachen 
und bedrängten Schichten die Mißstände ihrer Lage nicht als drückend 
empfinden, wenn sie sich darin als in etwas Unabänderliches willenlos fügen. 
Erst auf dem Boden der Erkenntnis der Übelstände in den breiten 
Massen des Volkes erwächst ein Sehnen und Streben nach besseren 
Verhältnissen, das stark genug ist, Versuche zur Selbsthilfe auszulösen 
und auch den nicht von den Mißständen unmittelbar betroffenen Kreisen 
und den Trägern der öffentlichen Gewalt die Gefahren, die für das 
Gesamtinteresse daraus erwachsen, in voller Schärfe zum Bewußtsein 
zu bringen. Ohne soziale Erkenntnis gibt es keine Sozialpolitik. 
Das 19. Jahrhundert hat gerade in dieser Beziehung die Verhältnisse 
wesentlich umgestaltet. Ein neuer Geist ist in die Massen gedrungen. 
Nicht nur aus rechtlicher, auch aus geistiger Gebundenheit sind sie 
herausgehoben. Der Stand des allgemeinen Wissens ist dank der Verall 
gemeinerung und Verbesserung des elementaren Schulwesens in den 
breiten Volksschichten beträchtlich erhöht. Die geistige Regsamkeit, 
die Fähigkeit, die Dinge um sich herum zu beobachten und zu unter 
scheiden, ist gewachsen. Die Verbreitung der Presse, die — gestützt 
auf das leistungsfähige Nachrichten Verkehrswesen — in die einfachsten
	        
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