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I. Teil. Allgemeines.
nicht nur für zulässig-, sondern für geboten hält, ohne deshalb •— und
darin berührt sie sich mit dem gemäßigten Individualismus — den
Weg der Selbsthilfe zu verwerfen. Sie will jeden möglichen Weg zur
Milderung sozialer Mißstände da benutzen, wo er am geeignetsten ist
und sie sieht in der Durchführung sozialer Reformen eine sittliche
Notwendigkeit, nicht nur eine Zweckmäßigkeit.
Diese Richtung ist das Ergebnis der neuesten Entwicklung. Sie
hat besonders in Deutschland Ausbreitung gefunden; die berühmte
Kaiserliche Botschaft vom 17. Nov. 1881 und die daran anschließende
obligatorische Arbeiterversicherung sind nicht nur ein markanter Aus
druck der Auffassung der sozialreformatorischen Richtung, sondern
haben auch der Gewinnung der weitesten Kreise für die bezeichnete
Grundauffassung vielfach und wirksam Vorschub geleistet. In Deutschland
stehen fast alle Vertreter der volkswirtschaftlichen Wissenschaft auf dem
Boden der sozialreformatorischen Richtung, ebenso wie ihr die leitenden
und für die praktische Politik maßgebenden und an ihr mitwirkenden
Personen sowie der bedeutendste Teil der Unternehmer anhängen.
Die Anhängerschaft der sozialreformatorischen Richtung ist dabei
keine einheitliche kompakte Masse. Die Eigenart der einzelnen Per
sonen nach Lebensauffassung, Charakter und Temperament macht
sich auch hier fühlbar, und überdies lassen sich große Gruppen
innerhalb dieser Richtung wahrnehmen. Die einen sind von vorn
herein geneigt, das staatliche Eingreifen in den Vordergrund zu
schieben und behufs Sicherung eines allgemeinen Erfolges auch ge
setzlichen Zwang anzuwenden. Andere lehnen ein solches Vorgehen
nicht ab, wollen ihm aber eine praktische Berechtigung erst dann zu
sprechen, wenn sonstige Wege versagt haben. Noch andere verlangen
eine stärkere Mitarbeit der Kirche, sowohl auf katholischer wie auf
protestantischer Seite. Auch in dem 1872 entstandenen Verein für Sozial
politik haben sich die verschiedenen Gruppen deutlich genug bemerk
bar gemacht. Aber in der Grundanschauung, daß die Sozialpolitik ein
Gebot sittlicher Pflicht ist, und daß staatliche Eingriffe nicht grund
sätzlich zu bekämpfen sind, begegnen sich die verschiedenen Gruppen.
Dieser gemeinsamen Grpndauffassung muß man sich stets erinnern, weil
dadurch Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Gruppen
leichter ausgeglichen werden können.
Der Schranken, die der Sozialpolitik gezogen sind, sind sich die
Vertreter der Sozialreform bewußt, wenn auch in ihren einzelnen
Gruppen nicht völlig gleiche Auffassungen über die Bedeutung dieser
Schranken nnd über die daraus zu ziehenden Schlüsse für das prak
tische Vorgehen bestehen. Auch darüber ist sich diese Richtung klar,
daß es nicht möglich und für den Kulturfortschritt nicht einmal
wünschenswert ist, die Klassenunterschiede ganz zu beseitigen.