Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

13. Kapitel. Die Arbeiterwohnungsfrage. 
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und will mit der Unterstützung von Baugenossenschaften zwar nicht 
aufhören, aber zunächst zurückhaltender sein. 
In Preußen sind durch die Gesetze vom 13. August 1895, 2. Juli 
1898, 23. August 1899 und 9. Juli 1900 je 5 Mill. M., vom 16. April 
1902 und 4. Mai 1903 je 12 Mill. M., zusammen 44 Mill. M. zur Verfü 
gung gestellt und in dem Gesetzentwurf vom 15. Februar 1904 *) weitere 
15 Mill. M. verlangt „zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von 
Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering 
besoldeten Staatsbeamten“. Diese Mittel dienen zur Herstellung von 
Miethäusern des Staates, wobei der Mietzins nach Deckung der Ver- 
waltungs- und Unterhaltungskosten eine angemessene Verzinsung des 
Anlagekapitals und eine Amortisation der Baukosten ermöglichen soll, und 
zür Gewährung von Darlehen an Baugenossenschaften, denen Arbeiter 
preußischer Staatsbetriebe oder untere oder mittlere preußische Staats 
beamte in größerer Zahl angehören. Von den 44 Mill. M., die von 1895 
bis 1903 bewilligt sind, wurden bis 1. Obtober 1903 in Anspruch genommen: 
im Bereich der 
Eisenbahnverwaltung- . 
Bauverwaltung- . . . 
Bergverwaltung . . . 
Verwaltung des Innern 
zu eigenen Bauten 
21 883 038 M. 
809 969 „ 
4 883 319 „ 
zu Baudarlelien 
11 537 360 M. 
1 188 600 „ 
3 495 100 „ 
zusammen 
33 420 398 M. 
809 969 „ 
6 072 119 „ 
3 495 100 „ 
zusammen 27 576 526 M. 16 221 060 M. 43 797 586 M. 
In geringem Umfange wurden diese Mittel zum Ankauf fertiger 
Häuser und zu Baudarlehen direkt an staatliche Arbeiter benutzt. Mit 
unverzinslichen Vorschüssen und Bauprämien unmittelbar an staatliche 
Arbeiter ist die preußische Bergverwaltung schon seit 1842 im Saar 
revier und seit 1855 in Oberschlesien vorgegangen und hatte bereits 
bis 1891 im Saarrevier an 5264 Arbeiter 3,8 Mill. Prämien und an 
2992 Arbeiter 4,1 Mill. M. Vorschüsse, in Oberschlesien an 1250 Ar 
beiter 3,7 Mill. M. Prämien und an 1364 Arbeiter 1,6 Mill. M. Vor 
schüsse gewährt. Diese Betätigung ist ununterbrochen fortgesetzt. 
Sie ist im Saarrevier wegen der großen Ausdehnung des dortigen staat 
lichen Bergbaues besonders umfangreich. Nach der „Festschrift des 
Rheinischen Vereins zur Förderung des Arbeiterwohnungswesens“ (zum 
6. Internationalen Wohnungskongreß zu Düsseldorf 1902) sind im Saar 
revier aus der Staatskasse von 1842—1901 an Prämien 4,7 Mill. M., 
von 1865—1901 an zinsfreien Darlehen 5,6 Mill. M., von 1896—1901 
an 3 V-2 prozentigen Darlehen 0,7 Mill. M. gewährt worden, außerdem aus 
der Knappschaftskasse von 1842—1870 an 4 prozentigen Darlehen 2,06 
Mill. M.; weiter hat die Bergverwaltung selbst mit einem Aufwand von 
2,4 Mill. M. Arbeiterhäuser gebaut. Der Etat der preußischen Bergver 
waltungsah 1903 für Bauprämien 100 000 M.,für unverzinsliche Darlehen 
174 000 M. und der Etat für 1904: 95 400 und 220 200 M. vor. wovon 
1) Inzwischen Gesetz geworden (15. Juni 1904).
	        
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