Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

506 IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in bezug auf sonstige Personen usw. 
werblichen Arbeitsverhältnis. Der Lohn kann bei den Dienstboten 
nicht lediglich Geldlohn sein, sondern ist zu einem wesentlichen Teile 
Naturallohn, da infolge des Eintritts in die häusliche Gemeinschaft 
Wohnung und Beköstigung neben dem Geldlohn gewährt werden miisäen. 
Für die wichtigsten Bedürfnisse — Wohnung und Nahrung — braucht 
hiernach der Lohn der Dienstboten nicht in Anspruch genommen zu 
werden. Für Kleidung sorgt zum Teil die Gewohnheit, bestimmte 
Kleidungsstücke, die bei den dienstlichen Obliegenheiten gebraucht 
werden, seitens des Arbeitgebers zur Verfügung zu stellen, und die 
vielfach übliche Schenkung von Kleidungsstücken aus Anlaß des Weih- 
nachts- oder Neujahrsfestes. In der Hauptsache ist der Geldlohn, der 
den Dienstboten zufließt, mit notwendigen Ausgaben nur wenig be 
lastet und kann deshalb, wie die Erfahrung zeigt, eher und zu einem 
größeren Teil für Ersparnisse benutzt werden, als der Lohn gewerb 
licher Arbeiter und Arbeiterinnen. Mit dem Eintritt in die häusliche 
Gemeinschaft verbinden sich auch von selbst engere persönliche Be 
rührungen und Beziehungen zwischen Dienstboten und ihren Arbeit 
gebern und deren Familien. Ob diese Berührungen und Beziehungen 
günstiger oder ungünstiger, angenehmer oder unangenehmer, freundlicher 
oder unfreundlicher Art sind, hängt vor allem von der Eigenart und dem 
Charakter der beteiligten Personen ab. Es fehlt in dieser Beziehung 
nicht an ungünstigen, aber ebensowenig an günstigen Erfahrungen, 
und nichts ist verkehrter, als die eine oder andere Art von Erfah 
rungen zu verallgemeinern. Aus der Natur der häuslichen Dienst 
leistungen folgt ohne weiteres, daß es nicht möglich ist, sie in gleicher 
Weise wie die gewerbliche Arbeit auf bestimmt abgegrenzte Arbeits 
zeiten zusammenzudrängen. Die Arbeit fließt im Haushalt nicht so 
gleichmäßig wie in der Fabrik. In gewissen Tagesstunden ist sie 
reichlich, in anderen läßt sie sehr nach oder pausiert ganz; alles das 
aber ist in den einzelnen Haushaltungen so verschieden, daß es un 
möglich ist, allgemeine Regeln darüber aufzustellen. Gerade deshalb 
ist der neuerdings mehrfach geäußerte Gedanke, feste Arbeits- und 
Ruhezeiten für die häuslichen Dienstboten gesetzlich vorzuschreiben, 
schwer durchführbar. Es ist nicht möglich, die Verhältnisse der ein 
zelnen Haushaltungen in einen so einheitlichen Rahmen zu spannen, 
wie er hierzu nötig sein würde, und ohne ein von der Bevölkerung 
sehr unliebsam empfundenes lästiges Eindringen in die inneren Ver 
hältnisse der Familien wäre die Innehaltung solcher Vorschriften 
schwer zu überwachen. Übrigens sind auch in dieser Hinsicht vielfach 
fälsche Verallgemeinerungen vorgekommen. Die Hausfrau und die er 
wachsenen Töchter sind in nicht wenigen Haushaltungen durchaus 
nicht weniger in Anspruch genommen, als die Dienstboten. Daß mit 
dem Leben in der häuslichen Gemeinschaft eine geringere Bewegungs-
	        
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