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I. Teil. Allgemeines.
für Arbeitsstatistik eingerichtet. 1902 hat die spanische Regierung
eine Vorlage wegen Errichtung eines Arbeitsamtes mit im wesentlichen
statistischen, aber auch mit gutachtlichen Obliegenheiten eingebracht.
Das Amt soll bestehen aus einer sozialen Kommission, einem höheren
Arbeitsrat (20 Unternehmer, 20 Arbeiter, 10 Beamte) und einer
ständigen Kommission. In Österreich machte schon 1894 die Re
gierung den Versuch, im Handelsministerium ein arbeitsstatistisches
Zentralamt von den gesetzgebenden Körperschaften beschließen zu
lassen, erzielte aber damit keinen Erfolg. Auch ein zweiter 1898 von
der Regierung vorgelegter Entwurf wurde nicht Gesetz. Deshalb
wurde im Verordnungswege am 25. Juli 1898 das arbeitsstatistische
Amt im Handelsministerium begründet. Zu seiner Unterstützung
wurde gleichzeitig ein Arbeitsbeirat gebildet, bestehend aus Vertretern
des arbeitsstatistischen Amtes, der beteiligten Ministerien, des obersten
Sanitätsrates, aus dem Präsidenten der statistischen Zentralkommission
und 30 vom Handelsminister ernannten Mitgliedern. Von den er
nannten Mitgliedern sind je ein Drittel Unternehmer, Arbeiter und
sonstige Fachmänner. Die populäre Zeitschrift des Amtes führt den
Titel „Soziale Rundschau“.
Das Deutsche Reich trat 1902 in die Reihe der Staaten ein,
die eine besondere arbeitsstatistische Zentralstelle haben. Zehn Jahre
vorher war bereits eine Reichskommission für Arbeiterstatistik, be
stehend aus höheren Beamten und Parlamentariern, eingerichtet worden,
die aber nach ihrer Organisation und ihren Befugnissen die Aufgahen
einer wirklichen arbeitsstatistischen Zentralstelle nicht auf sich nehmen
konnte. Durch den Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1902
wurde die Errichtung einer besonderen „Abteilung für Arbeiter
statistik“ beim Kaiserlichen Statistischen Amte ermöglicht. Die Ab
teilung trat alsbald ins Leben. Zu ihrer Unterstützung ist ein „Beirat
für Arbeiterstatistik“ gebildet. Er besteht aus dem Präsidenten des
Kaiserlichen Statistischen Amtes als Vorsitzendem und 14 Mitgliedern,
von denen Bundesrat und Reichstag je 7 wählen. Seit April 1903
gibt die Abteilung für Arbeiterstatistik eine sehr inhaltreiche, das
Tatsachenmaterial des In- und Auslandes in kurzen Artikeln dar
stellende Zeitschrift, das „Reichsarbeitsblatt“, heraus. Sie erscheint
monatlich und kostet jährlich nur 1 M.
Schweden hat seit 1. Januar 1903 eine Abteilung für Arbeits
statistik im Königlichen Kommerzkollegium; sie wird ebenfalls eine
wohlfeile Zeitschrift herausgeben, die aber zunächst nur vierteljährlich
erscheinen soll. In Italien hat das Gesetz vom 29. Juni 1902 die
Errichtung eines arbeitsstatistischen Amtes vorgesehen. Die Aus
führungsverordnung zu dem Gesetz erging am 29. Januar 1903. Hier
nach wird das Arbeitsamt ein Bulletin herausgeben. Zur Ergänzung