Full text: Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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aufgefaßt würde, ohne daß eine adäquate Gesetzesbestim 
mung vorhanden ist. Ein Rechtssatz kann eben nicht nur 
durch einen bewußten Satzungsakt entstehen, er kann auch 
durch unmittelbare Anwendung im Rechtsleben geschaffen 
werden, wozu häufig erst später ein legislatorischer Nieder 
schlag sich einstellt. Das Gesetz ist, wie insbesondere der 
ungarischen Paragraphen-Jurisprudenz vorgehalten werden 
muß, bloß eine Auskunft über das Recht, die oft durch die 
Rechtsentwicklung überholt wird 1 . — Die letzten Arbeiten 
Gustav Turbas bringen reiches Material zur Klärung 
einschlägiger strittiger Fragen 2 . 
Nach dem Privilegium maius sollte der älteste unter 
den Herzogen von Österreich die Regierung führen und diese 
dann wieder auf dessen ältesten Sohn nach Erbrecht über 
gehen 3 , allein diese Primogeniturerbfolge verblaßte sehr 
schnell. Ende des 15. Jahrhunderts fühlen sich die männ 
lichen Mitglieder des Hauses Österreich als gleichberechtigt. 
Nach dem Tode Maximilians I. schien es kurze Zeit, als 
würde das Vorrecht des Ältesten nach dem Maius über die 
Gleichberechtigung Ferdinands siegen. Durch den Brüsseler 
Vertrag vom 7. Februar 1522 vereinbarte aber Karl V. 
mit Ferdinand eine « Erbteilung», die durch zwei, vermut- 
1 Hiezu neuerdings die inhaltsreichen Ausführungen von Lud 
wig S p i e g e 1 in «Gesetz und Recht, Vorträge und Aufsätze zur Rechts 
quellentheorie ». [Prager staatswissenschaftliche Untersuchungen, 
herausgegeben von H. Rauchberg, P. Sander, L. Spiegel, 
A. Spiethoff, R. Zuckerkandl. Heft 1.] München und Leipzig, 1913. 
2 Gustav Turba, Die Grundlagen der Pragmatischen Sank 
tion. [Wiener staatswissenschaftliche Studien, herausgegeben von 
Edmund Bernatzik und Eugen von Philippovich. Bd. X, 
Heft 2 und Bd. XI, Heft 1.] Teil I : Ungarn. Teil II : Die Haus 
gesetze. Leipzig und Wien, 1911/12. 
D erselbe, Die Pragmatische Sanktion. Authentische Texte 
samt Erläuterungen und Übersetzungen. Im Aufträge und mit 
einem Geleitwort des k. k. Ministerpräsidenten Carl Grafen 
Stürgkh. Wien 1913. 
3 Turba, Geschichte des Thronfolgerechtes in allen habsbur 
gischen Ländern bis zur Pragmatischen Sanktion Kaiser Karls VI., 
H56 bis 1732, Wien und Leipzig, 1903, S. 113.
	        
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