Full text : Organisierte Arbeit

163

n*

38.  KAPITEL.
Streik  oder  Zwangsschiedsverfahren?
Solange  es  viele  Unternehmer,  wenige  Gewerkschaften  und
kleine  Streiks  gab,  hielt  man  den  Streik  für  eine  Privatsache  der
beiden  Gegner.  Man  nahm  an,  die  Interessen  der  Öffentlichkeit
wären  am  besten  gewahrt,  wenn  man  dem  Handeln  um  den  Preis
der  Arbeitskraft  freien  Lauf  lasse.
Mit  dem  Wachstum  der  grossen  Gewerkschaften  und  der  Stärkung ­
  der  Unternehmer  sali  das  Publikum  ein,  dass  es  im  Streik  oft
schwerer  litt  als  die  Kämpfenden.  Ein  Streik  von  einem  Monat
auf  allen  nach  Chicago  mündenden  Bahnen  dürfte  die  Aktien  derselben ­
  nicht  mehr  drücken  als  eine  schlechte  Ernte,  die  Arbeiter
könnten  ihn  leicht  aushalten,  aber  der  Staat  würde  wahrscheinlich
schon  viel  früher  einzuschreiten  gezwungen  sein,  um  eine  fürchterliche ­
  Geschäftskrise  zu  vermeiden.  Beim  letzten  Kohlenstreik
hätten  es  beide  Parteien  noch  monatelang  aushalten  können,  als
die  Preise  das  Publikum  schon  empfindlich"  drückten.
So  hält  man  in  einigen  Fällen  die  Verpflichtung  für  beide
Parteien,  sich  einem  Schiedsspruch  zu  fügen,  für  das  einzige  Heilmittel. ­
  Man  darf  ein  solches  Zwangsverfahren  nicht  mit  dem  freiwilligen ­
  Schiedsverfahren  vergleichen.  Letzteres  wird  wohl  hie  und
da  durch  den  Druck  der  öffentlichen  Meinung,  meist  aber  durch
ein  teilweises  Nachgeben  des  schwächeren  der  beiden  Gegner  zu
Stande  kommen,  und  bedeutet  dann  eine  Abschätzung  der  beiderseitigen ­
  Kräfte,  die  Entscheidung  in  dem  Sinne,  wie  der  Sieg  ausgefallen ­
  wäre,  wenn  man  bis  zur  Erschöpfung  gekämpft  hätte.
Das  Zwangsverfahren  bringt  nun  als  neuen  Faktor  die  Macht
des  Staates  ins  Spiel.  An  Stelle  der  Kräfte  der  Parteien  treten
die  Wünsche  und  Absichten  des  Staates,  von  dessen  Unparteilichkeit ­
  die  Entscheidung  abhängt.  Man  kann  also  die  Erfahrungen
unter  guten  Regierungen  nicht  auf  korrupte  Staaten  anwenden
und  umgekehrt.
Wir  wollen  hier  die  Wirkung  des  Gesetzes  von  1894  im
Staate  Neuseeland  betrachten,  welches  von  Neusüdwales  und  Westaustralien ­
  angenommen  wurde,  den  Arbeitsminister  William  Pember
Reeves  zum  Verfasser  hatte  und  von  allen  je  erlassenen  Gesetzen
eine  der  ausgedehntesten  Diskussionen  veranlasst  hat.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.