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hingegen dieselben bleiben. Nachdem der wahre* Werth keine'
innere, inhaerente Eigenschaft des Gutes ist und nicht nur von
den Eigenschaften des bewertheten Gutes abhängt,, sondern auf
dem Verhältnisse dieser Eigenschaften zu den gegebenen Bedürf
nissen beruht, —- muss der Werth auch dann eine Änderung
erfahren, wenn bei gleichen Eigenschaften dies© Bedürfnisse sich
ändern. Hiedurch ändert sich auch jene Bedeutung, welche vom
Standpunkte der Bedürfnisbefriedigung den Gütern bei gelegt wird,
d. h. es ändert sich ihr Werth, auch dann, wenn ihre Herstel
lungskosten und ihr Ertrag unverändert gleich bleiben. 1 ) Dem.
Grundbesitze wird — nach dem Gesagten — bei gleichbleibendem.
Ertrag und rückgängigem Zinsfusse vom Standpunkt des Be x
darfes grössere Bedeutung, somit grösserer Werth beigemessen,
werden, als vorher, und als anderen Ertrag abwerfenden Gütern,
deren Ertrag bei fallendem Zinsfusse abnimmt. Die Kapitalisi-
rung des unveränderten Grundbesitzertrages mit rückgegange
nem Zinsfusse ist der genaue Ausdruck jener Bedeutung, wel
cher angesichts des gefallenen Zinsfusses, diesen Grundbe
sitzen, für die Beschaffung eines Einkommens,, beigemes
sen wird. Die Kapitalisirung des Ertrages mit dem laufenden
Zinsfuss ergiebt somit nicht —■ wie dies Rodbertus irrig,
lehrt — einen fiktiven Werth, sondern ist das genaue Mass des
jeweiligen wirklichen Ertragswerth.es.
Theoretisch kann daher Rodbertus’ Angriff gegen den.
durch Kapitalisirung des Ertrages mit dem landesüblichen Zins
fusse gewonnenen Kapitalwerth nicht bestehen. Aber auch vorn:
praktischen. Standpunkte ist derselbe unhaltbar. Denn auch bei dem.
das Rentenprinzip verwirklichenden Rechtsinstitut der Rentengü
ter kann — wie wir gesehen — das Kapitalisirungsprinzip nicht
vermeidet werden. Entsprechend der Natur der Rentengüter bil
det die Rente das Kaufsäquivalent und dennoch kann der
Kaufschilling, in Kapital ausgedrückt, nicht beseitigt werden,
nachdem die Schätzung der Grundbesitze in Kapital erfolgt und.
auch bei Ablösung der Rente die Kapitalisirung unvermeidlich
wird. Vielmehr muss der Kapitalisirungsprozess in der Praxis
auch bei. jenen Vorschlägen nothwendigerweise Anwendung,
finden, durch welche Rodbertus die Anwendung desselben
zu vermeiden bestrebt ist. Nach Rodbertus würden nämlich
in allen Verkäufen unter öffentlicher Autorität ausschliesslich
bis zur Höhe des Reinertrages des Grundbesitzes zu emittirende
- 1 ) Brentano: Agrarpolitik S 108.