Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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gute, wenn sein Besitz zu gross ist und ihm kein genügendes 
Betriebskapital zur Verfügung steht, oder wenn er sich von 
schlecht verwerthbaren, entfernt liegenden Schlägen ablösen,, 
fehlende Arbeitskräfte durch Colonisation sichern, oder aber 
seine Schulden abstossen will. Einerseits die Erwägung dieses 
Umstandes, andererseits mit Rücksicht darauf, dass auf Aus 
dehnung des im Ansiedelungsgesetze vom Jahre 1886 ins Leben 
gerufenen, jedoch nur in den Provinzen Westpreussen und Posen 
geltend gewesenen Rentengutsystems auf das ganze Staats 
gebiet sowohl in politischen Kreisen, als auch im gesellschaft 
lichen Wege Jahre hindurch gedrungen wurde, 1 ) führtet zur Schaf 
fung des Rentengutsgesetzes vom 27. Juni 1890 und des vom 
praktischen Standpunkte bedeutend wichtigeren Rentenguts 
gesetzes vom 7. Juli- 1891, welche Gesetze zur Beförderung der 
Colonisation sehr bedeutende Staatsbeihilfe sicherten und der 
zwecks eigenthümlichen Erwerbes der neuen Ansiedelungsstel 
len im Posener Colonisationsgesetze begründeten besonderen 
Rechtsform für das ganze preussische Staatsgebiet Geltung ver 
liehen. 
Die preussische Regierung legte am 27. Jänner 1890 den 
Gesetzentwurf über die Rentengüter vor, 2 ) in welchem die auf 
die Rentengüter bezüglichen, vorher citirten §§. 3—7 des An 
siedelungsgesetzes vom Jahre 1886 unverändert enthalten waren 
und, nachdem, sie Gesetz geworden, für das ganze Staatsgebiet, 
allgemeine Geltung gewannen. Die Bestimmungen des Posener 
Ansiedelungsgesetzes vom Jahre 1886 in Betreff der Rentengüter 
wurden in den Gesetzentwurf über die Rentengüter und hiedurch 
auch in das neue Gesetz deshalb unverändert incorporirt, weil 
diese Bestimmungen während mehrerer Jahre sich bewähr 
ten und 95°/o aller Ansiedelungen in Form des .Rentengutes 
zu Stande kamen, 3 ) während die Besiedelung in Form der Pacht 
und gegen Kapitalbarzahlung nur in sehr geringem Masse in 
Anspruch genommen wurde. Der Entwurf wurde mit gerin 
ger Modification,. beziehungsweise Ergänzung am 27. Juni 1890 
Gesetz/) 
1 ) SomBart-Ermsleien: Das Preussische Gesetz über Renten 
güter. (Jahrbuch für. Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen 
Reich. XIV. Jalirg. 1890. S. 60.) 
2 ) Entwurf eines Gesetzes über Renten guter. No. 25. 
Herrenhaus. 17. Legislaturperiode II. Session. 1890. 
3 ) Waldhecker: Die preussischen Rentengutsgesetze nach Theorie 
und Praxis. Berlin, 1894. S. 23. 
4 ) Gesetz über Rentengüter. Vom 27. Juni 1890. (Gesetz 
sammlung für die königlichen Preussischen Staaten. 1890. S. 209.)
	        
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