Contents: Ferdinand Lassalle

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Wir haben in Preußen, meine Herren, seit 1848, seit 
1850 Hartes und Schweres getragen, und müde und 
wund vom Tragen sind unsre Schultern! 
Aber selbst unter Manteuffel-Westphalen und bis auf 
den heutigen Tag ist uns dies eine erspart geblieben, 
eine wissenschaftliche Lehre unter Anklage gestellt zu 
sehen. 
Angriffe der schärfsten Natur, Angriffe, die an und 
für sich auf das leichteste hätten strafrechtlicher Verfol 
gung ausgesetzt werden können, sie blieben unverfolgt, 
wenn sie in einen: wissenschaftlichen Werke, wenn sie als 
wissenschaftliche Lehre auftraten. 
Ich bin selbst in der Lage, hievon Zeugnis ablegen 
zu können. 
Vor nicht ganz zwei Jahren veröffentlichte ich ein 
Werk, in welchem eö mir vielleicht gelungen ist, Ihre 
eigene Wissenschaft, meine Herren, die Wissenschaft, 
aus welcher die Rechtsprechung herfließt, einige Fort 
schritte machen zu lassen, mein System der erworbenen 
Rechte. Ich sage in demselben (Band I, Seite 238): „Die 
Wissenschaft, deren erste Pflicht schärfstes Denken ist, 
kann deshalb auch gar nicht auf das Recht verzichten, 
die Schärfe der Begriffsbestimmungen in der ihr allein 
entsprechenden Schärfe und Bestimmtheit der Aus 
drücke niederzulegen." Und hierauf gestützt, trete ich 
in dem Werke den Nachweis an, daß die preußische 
Agrargesetzgebung seit 1850 nichts anderes sei, als — 
ich bediene mich dort wörtlich dieser Worte — ein 
widerrechtlich und wider das eigene RechtS- 
bewußtsein am armen Manne zugunsten der reichen 
Grundaristokratie begangener Raub!
	        
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