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Wir haben in Preußen, meine Herren, seit 1848, seit
1850 Hartes und Schweres getragen, und müde und
wund vom Tragen sind unsre Schultern!
Aber selbst unter Manteuffel-Westphalen und bis auf
den heutigen Tag ist uns dies eine erspart geblieben,
eine wissenschaftliche Lehre unter Anklage gestellt zu
sehen.
Angriffe der schärfsten Natur, Angriffe, die an und
für sich auf das leichteste hätten strafrechtlicher Verfol
gung ausgesetzt werden können, sie blieben unverfolgt,
wenn sie in einen: wissenschaftlichen Werke, wenn sie als
wissenschaftliche Lehre auftraten.
Ich bin selbst in der Lage, hievon Zeugnis ablegen
zu können.
Vor nicht ganz zwei Jahren veröffentlichte ich ein
Werk, in welchem eö mir vielleicht gelungen ist, Ihre
eigene Wissenschaft, meine Herren, die Wissenschaft,
aus welcher die Rechtsprechung herfließt, einige Fort
schritte machen zu lassen, mein System der erworbenen
Rechte. Ich sage in demselben (Band I, Seite 238): „Die
Wissenschaft, deren erste Pflicht schärfstes Denken ist,
kann deshalb auch gar nicht auf das Recht verzichten,
die Schärfe der Begriffsbestimmungen in der ihr allein
entsprechenden Schärfe und Bestimmtheit der Aus
drücke niederzulegen." Und hierauf gestützt, trete ich
in dem Werke den Nachweis an, daß die preußische
Agrargesetzgebung seit 1850 nichts anderes sei, als —
ich bediene mich dort wörtlich dieser Worte — ein
widerrechtlich und wider das eigene RechtS-
bewußtsein am armen Manne zugunsten der reichen
Grundaristokratie begangener Raub!