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Gelegentlich tauchen ähnliche Gedanken auch hinsichtlich einer
Organisation der Landwirtschaft auf. So führt Buchenberger!)
einmal über das „Endziel der Genossenschaftsbewegung“
aus: „Mit den manigfaltigen Formen, zu denen der Genossenschaftsgedanke
bis jetzt sich durchgerungen hat, und mit der buntscheckigen
Vielheit von Genossenschaftsbildungen zur Befriedigung wirtschaftlicher
Einzelbedürfnisse wird doch nur eine sehr oberflächliche Betrachtungsweise
sich zufrieden geben dürfen; eine tiefere Erfassung
der Bewegung wird vielmehr zu dem Gedanken hinneigen, daß diese
erst in den embryonalsten Verhältnissen sich befindet‘ und daß der
endliche und befriedigende Abschluß derselben von einem organischen
Wiederzusammenfassen der Vielheit in einen einheitlichen
Organismus erwartet werden darf. Mit anderen Worten:- was jetzt
im Wege der genossenschaftlichen Förderung bestimmter einzelner
Wirtschaftszwecke durch eine verwirrende Mannigfaltigkeit unabhängig
von einander arbeitender Einzelgenossenschaften zu erreichen gesucht
wird, soll und muß schließlich der Kollektivgenossenschaft der bodenbewirtschaftenden
Klassen zufallen und daher die korporative Organisierung
des Landvolks zur Verwaltung der seinen landwirtschaftlichen
Betriebsbedürfnissen dienenden Angelegenheiten das Endziel
der jetzigen Bewegung bilden. Sicher‘ wird auch, je mehr der
Genossenschaftsgedanke Wurzeln schlägt und entsprechend der seitalle
anderen Bevölkerungsklassen beim Vater Staat meldeten. Jeder würde Sicherung
eines bestimmten — möglichst hohen — Standard beanspruchen. Überall müßten
neue staatliche Zwangsmaßregeln, neue hindernde Zäune in die Höhe wachsen. Der
modern-kapitalistische Staat, der sich im Weltverkehr durchzusetzen hat, wäre auf den
Kopf gestellt, nicht zugunsten des Fortschritts des sozialistischen Zukunftsstaats,
sondern einer Karikatur der mittelalterlichen, ständisch gegliederten Gesellschaft zuliebe.
Wenn diese letzten schlimmsten Konsequenzen der Kulemannschen Idee auch
nie wirkliche Gestalt annehmen würden, so würde nur eine Ära verschärfter sozialer
Kämpfe anbrechen, da z. B. die Arbeiter bei Verwirklichung des Zwangskartells das
„Recht auf Arbeit“ und staatliche Minimallöhne berechtigterweise verlangen würden,
was die einmal staatlich kartellierten Unternehmer als beati possidentes niemals
zugestehen würden. Nur zu erinnern brauche ich an die entsetzliche Schwerfälligkeit
des Zwangskartells, da der Staat, der die Verantwortung für die Geburt des Kindes trägt,
sich auch um seine Erziehung kümmern müßte. Ein Kartellamt müßte alles mögliche
überwachen — schon die erregte öffentliche Meinung würde dies erfordern — und vor
bureaukratischen Eingriffen würde die ganze weiterarbeitende Industrie zuschanden.
Spaßhaft müßte es sein, wie dann deutsche Fabrikate auf dem Weltmarkt konkurrieren
würden. Nur durch ungeheuerliche Exportprämien und dementsprechende Ausbeutung
des heimischen Konsumenten wäre die deutsche Fabrikateausfuhr noch aufrechtzuerhalten.
Und was sollte geschehen, falls das Ausland mit der Kartellklausel
in Handelsverträgen und mit Differentialzöllen Ernst machte ?“
‘\ Agrarwesen und Agrarpolitik. Bd. 2. (Leipzig 1893.) S. 523{f.