Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

50 Die Grundformen zu einen! neuen Aufbau des Tarifrechts. 
seits die zwingenden Gesetze, welche die staatliche Rechts 
ordnung überhaupt aufstellt. Die soziale Funktion der Ver 
tragsautonomie ist eine Ergänzung des Privatvertrags. 
Während dieser aus individuelle Ausgleichung gerichtet 
ist, ist die Vertragsautonomie der kollektivistische Ver 
tragsbegriff, den das Recht braucht, wenn Gruppen mit 
einander in rechtlichen Verkehr treten. 
Der Tarifvertrag strebt von dem Boden freier 
Willenseinigung nach normativer Geltung seiner 
Bestimmungen. Er ist der typische Fall des Gruppen 
vertrags. Die Vertragsautonomie ist daher die Rechtsform, 
die allein dem Wesen des Tarifvertrags entspricht. Sie ruft 
aus dem Gewirr arbeitsrechtlicher und arbeitsfriedlicher 
Obligationsverhältnisse eine Rechts- und Friedens 
ordnung hervor, die einheitlich alle umfaßt, die dem 
Tarifbereich angehören. Daß diestaatlicheGesetzgebung 
die Autonomie des Tarifvertrags rechtlich an 
erkenne und ausspreche, ist somit die Grund 
forderung, die wir an sie zu richten haben'). 
II. Die Tarifbeteiligten. 
Wenn sich auf dem Grunde des Tarifvertrags eine 
Rechts- und Friedensordnung erhebt, so ist zunächst der Kreis 
der Tarifbeteiligten zu bestimmen, die der Tarifgeltung 
unterworfen sind. Hierbei ist eine Unterscheidung von grund 
legender Bedeutung zu machen. Wir müssen diejenigen, die 
den Tarifvertrag abzuschließen und über seine Beziehungen 
y Es ist das Verdienst Kulemanns, in den Verhandlungen des 
29. Deutschen Juristentags zu Karlsruhe im Jahre 1908 (Bd. 5 S. 98), die 
sonst wenig für die rechtliche Fortentwicklung des Tarifvertrags ergiebig 
waren, auf den Gedanken der Autonomie für die rechtliche Weiterbildung 
des Tarifvertrags zuerst hingewiesen zu haben. Über sonstige Anklänge an 
diesen Gedanken s. Ernst Landsberg, Einiges zur Gestaltung des Tarif 
vertrages (Festgabe der Bonner juristischen Fakultät für Paul Krüger, 1911), 
S. 189.
	        
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