Erster Abschnitt. Die Autonomie des Tarisvertracis. 79
Die Berufsvereine müssen weiterhin gewisse formelle
Pflichten auf sich nehmen, die der Tarifvertrag braucht, um
sich glatt und leicht abzuwickeln. So ist es von großer Be
deutung für die Durchführung eines Tarifvertrags, daß
jederzeit festgestellt werden kann, wer als Mitglied den im
Tarifverhältnis stehenden Berufsvereinen angehört. Denn
diese Mitglieder werden von den durch den Tarifvertrag ge
schaffenen Rechten und Pflichten als Vertragsmitglieder be
troffen (S. 86 ff.). Daraus muß sich die Pflicht der Berufs
vereine ergeben, ein Verzeichnis ihrer Mitglieder zu führen,
damit der jeweilige Bestand an Mitgliedern immer fest
gestellt werden kann. Das Gesetz hat keine Veranlassung,
eine bestimmte Form dieses Verzeichnisses vorzuschreiben.
Der Bestand kann sowohl aus der Führung von Mitglieds
karten, die gesammelt werden, wie auch aus der Führung
einer Mitgliederliste erkennbar werden. Es genügt, daß die
Vereine in irgendeiner Form Vorsorge treffen, daß der Be
stand ihrer Mitglieder jederzeit feststellbar ist. Wegen der
Dauer des Tarifvertrags und der sich eventuell aus ihm er
gebenden Ansprüche müssen die Verzeichnisse eine bestimmte
Zeitdauer hindurch, die das Gesetz vorschreibt, aufbewahrt
werden. Die Tarifbehörde, aber auch Dritte, können ein
Interesse daran haben, über die Zugehörigkeit bestimmter
Personen zu den Berufsvereinen Auskunft zu erhalten.
Denn davon hängt z. B. die Frage ab, ob gegen bestimmte
Personen eine Rechtsverfolgung aus dem Tarifvertrag mög
lich ist oder nicht. Dieses Interesse besteht auch an der
Kenntnis der gesetzlichen Vertretung und des Inhalts der
Satzungen eines Berufsvereins, soweit Tarifangelegenheiten
berührt werden. Denn nur aus solcher Kenntnis heraus
kann unter Umständen im Einzelfall entschieden werden, ob
bestimmte Rechtshandlungen giltig sind oder nicht. Daraus
ergibt sich, daß alle tariffähigen Verufsvereine eine Aus-
kunftspslicht in bezug auf die hervorgehobenen Punkte der
Tarifbehörde gegenüber auf sich nehmen müssen. Die Tarif-